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Wenn es um den Schutz der Biodiversität geht, muss auch
der Aspekt der Neozoen und Neophyten genauer betrachtet werden. Gemäss
der Konvention von Rio über die Biodiversität (1992)
sind eingeführte Arten die zweitwichtigste Bedrohung
für die weltweite Artenvielfalt gleich nach dem Habitatsverlust.
Beispiele für Probleme gibt es entsprechend zahlreiche:
In der Pflanzenwelt sorgen bei uns Drüsiges Springkraut
oder Japanischer Knöterich für negative Schlagzeilen,
da sich diese invasiven Arten unter anderem auch in Schutzgebieten
stark verbreiten und dadurch stadorttypische, konkurrenzschwache
Pflanzen verdrängen. Der einheimische Flusskrebs wird
durch seine eingeführten amerikanischen Verwandten (Kamberkrebs,
Roter Sumpfkrebs, etc.) bedrängt. Die Krebspest (eine
Pilzkrankheit), die diese amerikanische Arten in Europa eingeführt
haben, kann lokal zum Verschwinden des einheimischen Flusskrebses
führen. Interessanterweise sind die amerikanischen Arten
immun gegen die Krebspest, bei unserem Flusskrebs ist dies
nicht der Fall.
Um die Bedeutung aufzuzeigen, die den Neobionten beim Schutz
der globalen Biodiversität zukommt, ist Neuseeland ein
eindrückliches Beispiel: Europäer brachten während
der Eroberung Zierpflanzen, Haustiere sowie Wildtiere aus
ihrer alten (europäischen) Heimat mit. Dieses Zusammentreffen
von seit Jahrmillionen getrennten Arten endete mit einem Desaster
für die neuseeländische Biodiversität. 40%
aller heimischen Landvogelarten sind in Neuseeland inzwischen
ausgestorben und im Kulturland leben kaum mehr ursprünglich
ansässige Arten. Die europäische Vogelwelt hat sich
gegenüber der neuseeländischen durchgesetzt!
Ganz wichtig:
Klare Trennung zwischen natürlich einwandernden und vom Menschen
eingeführten Arten
Neben Problemen mit Pflanzen und anderen Organismengruppen
bestehen in Europa auch Probleme mit eingeführten Vogelarten.
Deshalb verfügen der SVS, seine Kantonalverbände
und Landesorganisationen seit 2003 über ein Positionspapier
zu ausgesetzten Vogelarten. Dieses zeigt auf, bei welchen
Arten gehandelt werden muss und welche Arten zur Zeit unproblematisch
sind. Ein wesentlicher Bestandteil des Positionspapiers ist
der sogenannte Entscheidungsbaum, der für jede Art angewendet,
eine Beurteilung der jeweiligen Situation erlaubt. Ein wichtiger
Faktor ist dabei, dass klar unterschieden wird, ob eine neu
auftretende Art von sich aus auf natürliche Art und Weise
eingewandert ist oder vom Menschen, künstlich ausgesetzt
wurde.
Der erste Fall ist ein natürlicher Prozess, der toleriert
werden muss, auch wenn gewisse Arten nicht von allen gleich
gern gesehen werden. Wird aber eine neue Art aus Menschenobhut
in die Freiheit entlassen oder entkommt diese aus ihrer Gefangenschaft,
so verstösst dies grundsätzlich gegen die eidgenössische Verordnung
über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel
(JSV) und muss verfolgt werden.
Nicht bei jeder eingeführten Art ist ein rasches Eingreifen
von Nöten. Vereinzelt auftretende Individuen müssen
aus naturschützerischer Sicht nicht zwingend aus der
Natur genommen werden, verbreitet sich eine solche Art aber
plötzlich sehr stark, ist ein Eingreifen unablässig.
Daher braucht es ein gutes Monitoring dieser Arten über
Jahre. Zudem gibt es auch Arten, bei denen internationale
Aktionspläne ein Vorgehen auch bei wenigen Individuen
fordern (s. unten, Schwarzkopfruderente).
- Positionspapier des SVS zu den ausgesetzten Vogelarten
PDF
220 kB
- Praxishilfe Neophyten des Kantons Luzern PDF 6,5 MB
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Fachbegriffe |
Neophyten
Nichteinheimische Pflanzen; Standortfremde Pflanzen,
die nach 1492 vom Menschen in ein neues Gebiet eingeführt
wurden.
Neozoen
Nichteinheimische Tiere; Standortfremde Tiere, die
nach 1492 vom Menschen in ein neues Gebiet eingeführt
wurden.
Neobionten
Nichteinheimische Arten; Überbegriff, der alle Neozoen
und Neophyten zusammenfasst. Neobionten sind entsprechend
alle Lebewesen, die nach 1492 vom Menschen in neue
Gebiete eingeführt wurden.
Invasive Art
Eine invasive Art ist eine Art, die sich in Gebieten,
die sie nicht auf natürliche Weise erreicht hat, stark
vermehrt und ausbreitet. Invasive Arten sind durch
den Menschen eingeführt (Neophyten, Neozoen). Nicht
alle Neophyten und Neozoen müssen aber invasiv sein. |

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Rostgans
Rostgänse in der Schweiz sind praktisch ausschliesslich
auf Tiere zurückzuführen, die aus Park- und Weiheranlagen,
aus Tiergärten oder privaten Volieren entkommen sind,
bzw. aus Platzmangel von Züchtern freigelassen wurden.
Ursprünglich stammen die Rostgänse aus dem zentralasiatischen
Raum. Es ist nicht ausgeschlossen, dass vereinzelt auch Wildvögel
auftreten, die sich zu uns verflogen haben. Diese verlassen
aber die Schweiz wieder, ohne zu brüten. Dank klimatisch
günstigen Verhältnissen und der Fütterung im
Winter konnten sich in der Schweiz die entkommenen Rostgänse
erfolgreich halten. Die erste Brut wurde 1963 aus Zürich
gemeldet. Seit 1987 brütet die Art in der Schweiz regelmässig,
in den letzten Jahren hat sie sich vor allem in der Deutschschweiz
kräftig vermehrt. Der aktuelle Bestand in Freiheit lebender
Gehegevögel und ihrer Nachkommen in der Schweiz wird
auf gut 400 Individuen geschätzt (Stand 2005).
Die Rostgans ist eine relativ aggressive und konkurrenzstarke
Art. Die Vermutung liegt daher nahe, dass eine weitere Ausbreitung
der Rostgans früher oder später einen negativen,
noch nicht abschätzbaren Einfluss auf andere Vögel
in der Schweiz haben wird. Bereits wurden von Rostgänsen
Schleiereulen, Turmfalken und Waldkäuze aus ihren Nistkasten
vertrieben. Da sich in der Schweiz die erste sich selbst erhaltende
Population in Mitteleuropa etabliert hat, tragen wir die Verantwortung,
die weitere Ausbreitung der Rostgans in Europa zu verhindern,
um so allfällige negative Auswirkungen auf unseren natürlichen
Vogelbestand zu vermeiden.
- Merkblatt «Rostgans: Entflogener Gehegevogel
als Problem für Wildvogelarten» (Dezember 2005)
PDF 200 kB
- Grundlagenpapier zur Situation der Rostgans (August
2006) PDF 120 kB
- Weitere Informationen zur Rostgans (Bundesamt für
Umwelt BAFU) >>>
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Rostgans |
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Schwarzkopfruderente
Die Schwarzkopfruderente lebt wild ausschliesslich in Amerika
und wurde 1948 nach Europa eingeführt. In Vogelparks wurde
sie gerne als Ziervogel gehalten. 1953 entwichen in England
erste Tiere und siedelten sich in der Wildbahn an. 1960 wurde
die erste Freibrut in England nachgewiesen. Der anschliessende
Bestandeszuwachs war beträchtlich: Jährlich nahm die eingeführte
Population um 15% zu. Im Jahr 2000 wurden bereits über 5'000
Individuen gezählt. In der Folge verbreitete sich die Art
auf Kontinentaleuropa inzwischen kommen Schwarzkopfruderenten
bis nach Spanien vor.
Als die ersten Schwarzkopfruderenten die Iberische Halbinsel
erreichten, erkannten Ornithologen das Ausmass des Problems,
das von dieser Art ausgeht: Die amerikanischen Ruderenten
konkurrenzieren die letzten Bestände der dort heimischen Weisskopfruderente.
Die Bestrebungen der letzten Jahre zur Stützung dieser weltweit
vom Aussterben bedrohten Art schienen vergebens gewesen zu
sein. Die Hauptprobleme, welche die eingeführten Schwarzkopfruderenten
verursachen, sind: Dominanz gegenüber der europäischen Weisskopfruderente,
sowie Hybridisierung der beiden Arten (genetische Vermischung).
Ein internationaler Aktionsplan des Europarats zum Schutze
der Weisskopfruderente sieht die vollständige Eliminierung
der Schwarzkopfruderenten in der Wildbahn Europas vor. Grossbritannien
hat den ersten Schritt gemacht, bereits wurden Tausende von
Tieren geschossen. Auch in Frankreich, Portugal und Spanien
laufen ähnliche Programme. Weitere Staaten unternehmen gezielte
Massnahmen zur Vermeidung der weiteren Ausbreitung (z. B.
Niederlande, Belgien). Wie alle anderen europäischen Länder
steht auch die Schweiz in der Verantwortung, den Aktionsplan
des Europarats umzusetzen und auftretende Schwarzkopfruderenten
aus der Wildbahn zu entfernen.
- Merkblatt «Schwarzkopfruderente: Bedrohung für
die europäische Weisskopfruderente» (April 2005)
PDF 260 kB
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Schwarzkopfruderente

Hybrid zwischen Weisskopf- und Schwarzkopfruderente.
Bild © Baz Hughes |
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Geeignete Massnahmen, um die Probleme zu minimieren
Um in Zukunft Probleme mit eingeführten Neozoen zu vermeiden,
fordert der SVS/BirdLife Schweiz und seine Mitgliedorganisationen
von den zuständigen Behörden, dass sie konsequent dafür sorgen,
dass Bestände von absichtlich oder unabsichtlich in die Schweiz
eingeführten, nicht-einheimischen Vogelarten, die
- sich stark vermehren und eine negative Auswirkung auf
die einheimische Fauna haben können,
- in Europa durch ein gemeinsam durchgeführtes Programm
eliminiert werden (auch wenn die Art in der Schweiz nur
sporadisch auftritt),
- nachweislich die Existenz einheimischer Arten bedrohen,
gemäss den geltenden eidgenössischen Gesetzen und Verordnungen
sich bei uns nicht fortpflanzen können und aus der Natur
entfernt werden.
Folgenden Massnahmen sollen besondere Beachtung geschenkt
werden:
- Handel für kritische Arten unterbinden
- Das Entweichen von zusätzlichen Tieren aus Gehegen soll
verhindert wird.
- Die Haltung von Tieren im "Freiflug" soll unterlassen
werden.
- Entflohene oder ausgesetzte Tiere sollen sofort wieder
in Gefangenschaft zurück geführt werden.
- Wenn keine Alternative besteht, sollen eingeführte Tiere
gezielt geschossen werden.
Der SVS setzt sich dafür ein, dass nur Massnahmen ergriffen
werden, die dem Tier- und Naturschutz nicht widersprechen
und die Schutzbestimmungen berücksichtigen. Massnahmen
sollen innerhalb eines internationalen Rahmens durchgeführt
werden. Wenn nötig, müssen die schweizerischen Behörden
weitere europäische Länder zu einem gemeinsamen
Massnahmenpaket auffordern.
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Praxishilfe Neophyten |
Der Kanton Luzern hat eine gute Praxishilfe zu den Neophyten herausgegeben. Zu den 11 wichtigsten Neophyten sind aufgelistet: Bestimmungshilfe, Wichtiges zur Biologie und zum Standort, Verwechslungsmöglichkeiten, Bekämpfung.
Sie können die Praxishilfe als PDF herunterladen oder als laminiertes Büchlein (Format A5, Preis Fr. 10.–) bestellen.
Bestellungen an:
Dienststelle Umwelt und Energie
Kanton Luzern
Libellenrain 15
6002 Luzern
Tel. 041 228 60 60
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