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Neozoen und Neophyten – vom Menschen eingeführte standortfremde Arten

 

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Wenn es um den Schutz der Biodiversität geht, muss auch der Aspekt der Neozoen und Neophyten genauer betrachtet werden. Gemäss der Konvention von Rio über die Biodiversität (1992) sind eingeführte Arten die zweitwichtigste Bedrohung für die weltweite Artenvielfalt gleich nach dem Habitatsverlust.
Beispiele für Probleme gibt es entsprechend zahlreiche: In der Pflanzenwelt sorgen bei uns Drüsiges Springkraut oder Japanischer Knöterich für negative Schlagzeilen, da sich diese invasiven Arten unter anderem auch in Schutzgebieten stark verbreiten und dadurch stadorttypische, konkurrenzschwache Pflanzen verdrängen. Der einheimische Flusskrebs wird durch seine eingeführten amerikanischen Verwandten (Kamberkrebs, Roter Sumpfkrebs, etc.) bedrängt. Die Krebspest (eine Pilzkrankheit), die diese amerikanische Arten in Europa eingeführt haben, kann lokal zum Verschwinden des einheimischen Flusskrebses führen. Interessanterweise sind die amerikanischen Arten immun gegen die Krebspest, bei unserem Flusskrebs ist dies nicht der Fall.

Um die Bedeutung aufzuzeigen, die den Neobionten beim Schutz der globalen Biodiversität zukommt, ist Neuseeland ein eindrückliches Beispiel: Europäer brachten während der Eroberung Zierpflanzen, Haustiere sowie Wildtiere aus ihrer alten (europäischen) Heimat mit. Dieses Zusammentreffen von seit Jahrmillionen getrennten Arten endete mit einem Desaster für die neuseeländische Biodiversität. 40% aller heimischen Landvogelarten sind in Neuseeland inzwischen ausgestorben und im Kulturland leben kaum mehr ursprünglich ansässige Arten. Die europäische Vogelwelt hat sich gegenüber der neuseeländischen durchgesetzt!

Ganz wichtig:
Klare Trennung zwischen natürlich einwandernden und vom Menschen eingeführten Arten

Neben Problemen mit Pflanzen und anderen Organismengruppen bestehen in Europa auch Probleme mit eingeführten Vogelarten. Deshalb verfügen der SVS, seine Kantonalverbände und Landesorganisationen seit 2003 über ein Positionspapier zu ausgesetzten Vogelarten. Dieses zeigt auf, bei welchen Arten gehandelt werden muss und welche Arten zur Zeit unproblematisch sind. Ein wesentlicher Bestandteil des Positionspapiers ist der sogenannte Entscheidungsbaum, der für jede Art angewendet, eine Beurteilung der jeweiligen Situation erlaubt. Ein wichtiger Faktor ist dabei, dass klar unterschieden wird, ob eine neu auftretende Art von sich aus auf natürliche Art und Weise eingewandert ist oder vom Menschen, künstlich ausgesetzt wurde.
Der erste Fall ist ein natürlicher Prozess, der toleriert werden muss, auch wenn gewisse Arten nicht von allen gleich gern gesehen werden. Wird aber eine neue Art aus Menschenobhut in die Freiheit entlassen oder entkommt diese aus ihrer Gefangenschaft, so verstösst dies grundsätzlich gegen die eidgenössische Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSV) und muss verfolgt werden.
Nicht bei jeder eingeführten Art ist ein rasches Eingreifen von Nöten. Vereinzelt auftretende Individuen müssen aus naturschützerischer Sicht nicht zwingend aus der Natur genommen werden, verbreitet sich eine solche Art aber plötzlich sehr stark, ist ein Eingreifen unablässig. Daher braucht es ein gutes Monitoring dieser Arten über Jahre. Zudem gibt es auch Arten, bei denen internationale Aktionspläne ein Vorgehen auch bei wenigen Individuen fordern (s. unten, Schwarzkopfruderente).

  • Positionspapier des SVS zu den ausgesetzten Vogelarten PDF 220 kB

  • Praxishilfe Neophyten des Kantons Luzern PDF 6,5 MB

Fachbegriffe

Neophyten
Nichteinheimische Pflanzen; Standortfremde Pflanzen, die nach 1492 vom Menschen in ein neues Gebiet eingeführt wurden.

Neozoen
Nichteinheimische Tiere; Standortfremde Tiere, die nach 1492 vom Menschen in ein neues Gebiet eingeführt wurden.

Neobionten
Nichteinheimische Arten; Überbegriff, der alle Neozoen und Neophyten zusammenfasst. Neobionten sind entsprechend alle Lebewesen, die nach 1492 vom Menschen in neue Gebiete eingeführt wurden.

Invasive Art
Eine invasive Art ist eine Art, die sich in Gebieten, die sie nicht auf natürliche Weise erreicht hat, stark vermehrt und ausbreitet. Invasive Arten sind durch den Menschen eingeführt (Neophyten, Neozoen). Nicht alle Neophyten und Neozoen müssen aber invasiv sein.

 




Rostgans

Rostgänse in der Schweiz sind praktisch ausschliesslich auf Tiere zurückzuführen, die aus Park- und Weiheranlagen, aus Tiergärten oder privaten Volieren entkommen sind, bzw. aus Platzmangel von Züchtern freigelassen wurden. Ursprünglich stammen die Rostgänse aus dem zentralasiatischen Raum. Es ist nicht ausgeschlossen, dass vereinzelt auch Wildvögel auftreten, die sich zu uns verflogen haben. Diese verlassen aber die Schweiz wieder, ohne zu brüten. Dank klimatisch günstigen Verhältnissen und der Fütterung im Winter konnten sich in der Schweiz die entkommenen Rostgänse erfolgreich halten. Die erste Brut wurde 1963 aus Zürich gemeldet. Seit 1987 brütet die Art in der Schweiz regelmässig, in den letzten Jahren hat sie sich vor allem in der Deutschschweiz kräftig vermehrt. Der aktuelle Bestand in Freiheit lebender Gehegevögel und ihrer Nachkommen in der Schweiz wird auf gut 400 Individuen geschätzt (Stand 2005).

Die Rostgans ist eine relativ aggressive und konkurrenzstarke Art. Die Vermutung liegt daher nahe, dass eine weitere Ausbreitung der Rostgans früher oder später einen negativen, noch nicht abschätzbaren Einfluss auf andere Vögel in der Schweiz haben wird. Bereits wurden von Rostgänsen Schleiereulen, Turmfalken und Waldkäuze aus ihren Nistkasten vertrieben. Da sich in der Schweiz die erste sich selbst erhaltende Population in Mitteleuropa etabliert hat, tragen wir die Verantwortung, die weitere Ausbreitung der Rostgans in Europa zu verhindern, um so allfällige negative Auswirkungen auf unseren natürlichen Vogelbestand zu vermeiden.

  • Merkblatt «Rostgans: Entflogener Gehegevogel als Problem für Wildvogelarten» (Dezember 2005) PDF 200 kB

  • Grundlagenpapier zur Situation der Rostgans (August 2006) PDF 120 kB
  • Weitere Informationen zur Rostgans (Bundesamt für Umwelt BAFU) >>>

Rostgans




Schwarzkopfruderente

Die Schwarzkopfruderente lebt wild ausschliesslich in Amerika und wurde 1948 nach Europa eingeführt. In Vogelparks wurde sie gerne als Ziervogel gehalten. 1953 entwichen in England erste Tiere und siedelten sich in der Wildbahn an. 1960 wurde die erste Freibrut in England nachgewiesen. Der anschliessende Bestandeszuwachs war beträchtlich: Jährlich nahm die eingeführte Population um 15% zu. Im Jahr 2000 wurden bereits über 5'000 Individuen gezählt. In der Folge verbreitete sich die Art auf Kontinentaleuropa – inzwischen kommen Schwarzkopfruderenten bis nach Spanien vor.

Als die ersten Schwarzkopfruderenten die Iberische Halbinsel erreichten, erkannten Ornithologen das Ausmass des Problems, das von dieser Art ausgeht: Die amerikanischen Ruderenten konkurrenzieren die letzten Bestände der dort heimischen Weisskopfruderente. Die Bestrebungen der letzten Jahre zur Stützung dieser weltweit vom Aussterben bedrohten Art schienen vergebens gewesen zu sein. Die Hauptprobleme, welche die eingeführten Schwarzkopfruderenten verursachen, sind: Dominanz gegenüber der europäischen Weisskopfruderente, sowie Hybridisierung der beiden Arten (genetische Vermischung).

Ein internationaler Aktionsplan des Europarats zum Schutze der Weisskopfruderente sieht die vollständige Eliminierung der Schwarzkopfruderenten in der Wildbahn Europas vor. Grossbritannien hat den ersten Schritt gemacht, bereits wurden Tausende von Tieren geschossen. Auch in Frankreich, Portugal und Spanien laufen ähnliche Programme. Weitere Staaten unternehmen gezielte Massnahmen zur Vermeidung der weiteren Ausbreitung (z. B. Niederlande, Belgien). Wie alle anderen europäischen Länder steht auch die Schweiz in der Verantwortung, den Aktionsplan des Europarats umzusetzen und auftretende Schwarzkopfruderenten aus der Wildbahn zu entfernen.

  • Merkblatt «Schwarzkopfruderente: Bedrohung für die europäische Weisskopfruderente» (April 2005) PDF 260 kB

 

Schwarzkopfruderente

 

Hybrid zwischen Weisskopf- und Schwarzkopfruderente. Bild © Baz Hughes




Geeignete Massnahmen, um die Probleme zu minimieren

Um in Zukunft Probleme mit eingeführten Neozoen zu vermeiden, fordert der SVS/BirdLife Schweiz und seine Mitgliedorganisationen von den zuständigen Behörden, dass sie konsequent dafür sorgen, dass Bestände von absichtlich oder unabsichtlich in die Schweiz eingeführten, nicht-einheimischen Vogelarten, die

  • sich stark vermehren und eine negative Auswirkung auf die einheimische Fauna haben können,

  • in Europa durch ein gemeinsam durchgeführtes Programm eliminiert werden (auch wenn die Art in der Schweiz nur sporadisch auftritt),

  • nachweislich die Existenz einheimischer Arten bedrohen,

gemäss den geltenden eidgenössischen Gesetzen und Verordnungen sich bei uns nicht fortpflanzen können und aus der Natur entfernt werden.

Folgenden Massnahmen sollen besondere Beachtung geschenkt werden:

  • Handel für kritische Arten unterbinden

  • Das Entweichen von zusätzlichen Tieren aus Gehegen soll verhindert wird.

  • Die Haltung von Tieren im "Freiflug" soll unterlassen werden.

  • Entflohene oder ausgesetzte Tiere sollen sofort wieder in Gefangenschaft zurück geführt werden.

  • Wenn keine Alternative besteht, sollen eingeführte Tiere gezielt geschossen werden.

Der SVS setzt sich dafür ein, dass nur Massnahmen ergriffen werden, die dem Tier- und Naturschutz nicht widersprechen und die Schutzbestimmungen berücksichtigen. Massnahmen sollen innerhalb eines internationalen Rahmens durchgeführt werden. Wenn nötig, müssen die schweizerischen Behörden weitere europäische Länder zu einem gemeinsamen Massnahmenpaket auffordern.

Praxishilfe Neophyten

Der Kanton Luzern hat eine gute Praxishilfe zu den Neophyten herausgegeben. Zu den 11 wichtigsten Neophyten sind aufgelistet: Bestimmungshilfe, Wichtiges zur Biologie und zum Standort, Verwechslungsmöglichkeiten, Bekämpfung.

Sie können die Praxishilfe als PDF herunterladen oder als laminiertes Büchlein (Format A5, Preis Fr. 10.–) bestellen.

Bestellungen an:
Dienststelle Umwelt und Energie
Kanton Luzern
Libellenrain 15
6002 Luzern
Tel. 041 228 60 60

 
     
 

© Schweizer Vogelschutz SVS/BirdLife Schweiz, Postfach, Wiedingstrasse 78, 8036 Zürich, Tel. +41(0)44 457 70 20, Fax +41(0)44 457 70 30, svs(at)birdlife.ch, www.birdlife.ch, PC 80-69351-6

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