Eine Analyse des aktuellen Wissens.
Stand: Juni 2009
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1. Nur Hysterie?
Das Vogelgrippevirus H5N1 breitete sich seit Anfang 2005 grossräumig aus und erreichte im Februar 2006 erstmals die Schweiz. Für vom Menschen gehaltene oder wild lebende Hühner- und Wasservögel (Hühner, Gänse, Enten, Schwäne) ist das Virus hoch ansteckend, für den Menschen besteht derzeit aber keinerlei Grund zur Angst oder Panik. Nur wenige Menschen, die alle mit infiziertem Hausgeflügel in engem Kontakt standen, steckten sich bislang weltweit an. Die Infektion eines Menschen über Wildvögel wurde bisher weltweit noch nie nachgewiesen. Wenn man sich an normale Hygienemassnahmen hält und die unten stehenden Ratschläge befolgt, besteht deshalb keine realistische Gefahr für eine Ansteckung durch Wildvögel. Für Geflügelhalter, die mit den Vögeln in engen Kontakt kommen, gelten spezielle Vorsichtsmassnahmen.
2. Was ist die Vogelgrippe und wo wütet sie derzeit?
Die Vogelgrippe ist eine Tierseuche. Sie wird auch Geflügelpest genannt und wurde 1878 zum ersten Mal in Italien nachgewiesen. Es kursieren verschiedene Virenstämme: wenig und hoch ansteckende. Das Vogelgrippevirus kann bei Hühnern, Puten, Gänsen, Enten und wild lebenden Wasservögeln (und selten auch bei anderen Vogelarten) eine tödliche Seuche hervorrufen. In der Schweiz ist die Vogelgrippe 1930 zum letzten Mal aufgetreten.
Der sich nun ausbreitende, bei einigen Vogelarten hoch pathogene Subtyp H5N1 kann auch dem Menschen gefährlich werden. H5N1 trat 1997 in Hongkong erstmals auf, breitete sich jedoch nur langsam in Südostasien aus. 2003 brach dann die Seuche erneut in Südkorea aus. Seit Anfang 2005 wanderte das Virus dann über Westchina und Kasachstan bis zum Ural und kam so Europa immer näher. Ab Oktober 2005 trat das Virus H5N1 erstmals in Europa auf, am 26. Februar 2006 wurde es erstmals in der Schweiz nachgewiesen. Seit März 2008 sind in der Schweiz keine Vogelgrippefälle mehr aufgetreten, letzter Fall war auf dem Sempachersee (Tafelente).
Aktueller Stand der Entwicklung der Vogelgrippe: www.bag.admin.ch/pandemie/information/05956/index.html?lang=de
Obwohl die Vogelgrippe bislang eine Tierseuche ist, haben sich auch Menschen am Virus angesteckt (siehe 4). Sie hatten alle engen Kontakt mit dem Geflügel.
3. Wie wirkt sich die Vogelgrippe auf Vögel aus und welche
Arten sind betroffen?
Unter den Wildvögeln kursieren zahlreiche, meist wenig aggressive Virenstämme der Vogelgrippe, an welche die Vögel relativ gut angepasst sind. Der neue Virustyp H5N1 wirkt sich nicht bei allen Vogelarten gleich aus. Sehr gefährlich ist er beim Hausgeflügel. Erkrankte Hühner bekommen Fieber, Atembeschwerden und Durchfall. Nahezu 100 Prozent des erkrankten Geflügels sterben nach einigen Tagen. Bei wild lebenden Arten ist noch zuwenig gut untersucht, wie sich das Virus auswirkt und wie schnell die Vögel nach der Infektion sterben. Die bisherigen Beobachtungen geben Anlass zur Annahme, dass auch diese meist innert wenigen Tagen sterben.
Bisher wurde das H5N1-Virus hauptsächlich in Wasservögeln gefunden (Enten, Gänse, Schwäne), und in Einzelfällen auch in Arten, die sich von toten oder kranken Vögeln ernähren (Greifvögel, Rabenkrähen, Möwen). Im Labor liessen sich auch zahlreiche andere Arten, auch Singvögel, infizieren. Diese sind aber in Freiheit sehr viel weniger gefährdet als Wasservögel, da sie kaum in Kontakt mit infizierten Vögeln kommen. Deshalb wurde das H5N1-Virus bisher praktisch nie in Singvögeln nachgewiesen.
4. Wie wirkt sich die Vogelgrippe auf den Menschen aus?
Es haben sich weltweit 381 Menschen mit dem Virus H5N1 angesteckt. 240 starben, und zwar in den folgenden Ländern: Ägypten, Aserbaidschan, China, Indonesien, Irak, Kambodscha, Laos, Nigeria, Pakistan, Thailand, Türkei, Vietnam (Stand: April 2008). Die Ansteckungsgefahr für den Menschen ist gering (hunderte Millionen von Hühnern starben bislang an der Seuche oder wurden geschlachtet). Alle Menschen steckten sich in engem Kontakt mit Hausgeflügel an. Bei ganz wenigen Fällen kann eine Übertragung von Mensch zu Mensch nicht ausgeschlossen werden. Bislang steckte sich weltweit keine einzige Person an einem Wildvogel an.
5. Wie wird das Virus übertragen?
Zwischen Vögeln wird das Virus sehr leicht übertragen, und zwar direkt über Körperflüssigkeiten und Kot oder indirekt über kontaminierte Geräte, Fahrzeuge, Kleidung oder Schuhe.
Vom Vogel auf den Menschen übertragen kann sich das Virus nur im direkten und intensiven Kontakt. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch war bisher extrem selten (siehe Punkt 6).
Die Ausbreitung erfolgt hauptsächlich über Tiertransporte und über (illegale) Ein- und Ausfuhren von Tieren oder deren Produkten wie lokal auch über Zugvögel (siehe Punkt 8). Es kann aber auch von Touristen importiert werden, z.B. an einem Souvenir, das aus Asien eingeführt wird.
Bei Temperaturen um 20° C überlebt das Virus ausserhalb des Körpers höchstens einen Tag. Bei Kälte erhöht sich die Lebensdauer auf maximal 5 Wochen.
6. Welche Übertragungsmöglichkeiten gibt es zwischen
den Menschen?
Es gab bisher weltweit erst sehr wenige Verdachtsfälle, bei denen eine Übertragung von Mensch zu Mensch stattgefunden haben könnte. Die Weltgesundheitsorganisation WHO sieht aber noch keine Anzeichen dafür, dass das Virus mutiert ist und dadurch schneller von Mensch zu Mensch übertragbar worden wäre.
7. Gibt es Impfstoffe und Medikamente?
Die saisonale Grippeimpfung schützt vor H5N1 nicht. Ein neuer Präpandemie-Impfstoff für Menschen wird derzeit entwickelt. Im Fall einer Pandemie allerdings müsste vermutlich ein neuer, wirksamerer Impfstoff entwickelt werden.
Weiter gibt es das Medikament Tamiflu, das beim Menschen die Grippesymptome eindämmt und verhindert, dass sich das Virus im Körper ausbreitet. Viele Länder, darunter auch die Schweiz, haben das Medikament in grossen Mengen bestellt. Derzeit kann allerdings nicht gesagt werden, wie gross die Wirksamkeit von Tamiflu bei einer Vogelgrippe-Pandemie wäre. Die staatlichen Stellen und die meisten Experten empfehlen nicht, das Medikament bereits jetzt zu kaufen.
Auch für Vögel wurden Impfstoffe entwickelt. In einigen Ländern (zum Beispiel China) werden sie bereits angewandt, in der Schweiz wurde ein Impfstoff in mehreren Zoos getestet.
8. Welche Gefahren bringen die Zugvögel?
Enten, Schwäne, Gänse und selten auch andere wildlebende Vogelarten können das Virus in sich tragen und so zumindest kleinräumig verbreiten. Wie gross die Rolle des Vogelzugs bei der grossräumigen Verbreitung der Vogelgrippe tatsächlich ist, wird unter Fachleuten noch immer diskutiert. Mit grösster Wahrscheinlichkeit aber stellt der Vogelzug neben den Geflügeltransporten und dem sorglosen Umgang mit Kot und Abfällen nur eine untergeordnete Rolle dar, und zwar u.a. aus den folgenden Gründen:
• Die Ausbreitung von H5N1 erfolgte meistens weder entlang der Vogelzugrouten noch war sie mit dem Vogelzug zeitlich gekoppelt. Vielmehr zeigte das Ausbreitungsmuster einen Zusammenhang mit den grossen Handelslinien.
• Die allermeisten Ausbrüche in Geflügelbetrieben waren erwiesenermassen auf die Einfuhr von infiziertem Geflügel oder Futter durch die Mastbetriebe zurückzuführen.
• Wie die Seuche nach Europa gelangte, ist mit dem Vogelzug nur sehr schwer zu erklären, auch wenn danach die lokale Verbreitung von See zu See durch Wildvögel erfolgte.
• Entlang der Vogelzugrouten wurden auf der ganzen Welt tausende Wildvögel untersucht, doch nur bei einer verschwindend geringen Zahl wurde H5N1 entdeckt.
• Es gab in freier Wildbahn erst einmal ein Massensterben, ansonsten waren immer nur Einzelvögel betroffen.
Die Gefahr, sich durch die Zugvögel zu infizieren, ist äusserst gering. Bis jetzt ist weltweit kein einziger Fall bekannt geworden, bei dem sich ein Mensch an einem Wildvogel angesteckt hätte. Zudem haben die Menschen normalerweise keinen sehr engen Kontakt zu Wasservögeln, was aber eine Voraussetzung für eine Ansteckung wäre.
Aus den oben genannten Gründen, und da H5N1 bisher in Europa erst in sehr wenigen Wildvögeln gefunden wurde, stellen die Wildvögel gegenwärtig auch für Geflügelbetriebe nur eine sehr geringe Gefahr dar.
9. Welche Massnahmen wurden bis jetzt in der Schweiz getroffen?
Tiertransporte:
Die Schweiz hat einen Importstopp für Vögel und deren Produkte (Federn, Eier, Fleisch) aus den betroffenen Ländern verhängt. An den Flughäfen werden seit 1. Oktober 2005 verstärkte Kontrollen gegen Schmuggel durchgeführt. In der näheren Umgebung eines Fundortes eines infizierten Vogels werden Geflügeltransporte eingeschränkt.
Überwachung der Wildvögel und Geflügelbetriebe:
Seit September 2005 hat das Bundesamt für Veterinärwesen in Zusammenarbeit mit der Vogelwarte Sempach ein Vogelgrippe-Überwachungsprogramm gestartet. Dabei werden an verschiedenen Orten (z.B. Bodensee, Bolle di Magadino, Sempachersee, Zugvogelstationen) Vögel gefangen und untersucht. Geflügelbetriebe in der näheren Umgebung eines Fundortes eines infizierten Vogels werden speziell überwacht. Ab Frühling 2006 startete das Bundesamt für Veterinärwesen eine langfristige Überwachung des Schweizer Geflügels.
Informationskampagne/Stallpflicht:
Das Bundesamt für Veterinärwesen hat eine Informationskampagne für Geflügelhalter gestartet. Auch gilt zeitweise die Stallpflicht für alle vom Menschen gehaltenen Vögel, um einen Kontakt mit Wildvögeln zu vermeiden.
Vorbeugemassnahmen für den Menschen:
Die Schweiz legt einen grossen Vorrat von Tamiflu (Grippemedikament) und eines Präpandemie-Impfstoffes an (siehe 7).
10. Welche Massnahmen könnten in der Schweiz noch weiter
getroffen werden?
Ein allfälliger Abschuss von Wildvögeln bringt (auch
im Falle einer Pandemie) nichts, da der Vogelzug und die Ausbreitung
der Seuche damit in keiner Weise aufgehalten werden kann und da
von den Wildvögeln auch keine direkte Gefahr für den Menschen
ausgeht. Die Jagd auf Vögel wäre gar kontraproduktiv,
da die Menschen damit erst recht in Kontakt zu den Vögeln kämen
(weil z.B. nicht alle angeschossenen Vögel vom Jäger gefunden
werden und dann herumliegen) und sich die (kranken) Vögel dadurch
noch weiter ausbreiten würden.
11. Was kann jeder Einzelne tun, um sich nicht anzustecken und/oder
das Virus nicht zu verschleppen?
Reisen: Das Bundesamt für Gesundheit rät nicht vor Reisen in die betroffenen Länder ab, empfiehlt aber, den Kontakt zu lebenden und toten Hühnern und Wasservögeln zu meiden und keine Geflügelbetriebe und -märkte zu besuchen. Zudem sollten die Hände regelmässig gewaschen werden und es sollten nur gut durchgebratene Lebensmittel gegessen werden. Aus den betroffenen Ländern dürfen keine Vögel (auch Ziervögel) oder deren Produkte (Federn, Fleisch, Eier) in die Schweiz eingeführt werden.
Geflügelfleisch/-produkte: Bisher hat sich weltweit vermutlich noch niemand durch den Verzehr von Geflügelprodukten angesteckt. Der Verzehr von gut gekochtem Geflügelfleisch ist ungefährlich, da das Virus durch Hitze schnell abgetötet wird (aber nicht durch blosses Gefrieren). Auch sind Fleisch und die Eier, die in der Schweiz gekauft werden können, völlig sicher. Eier können im frischen Zustand weiterhin auch roh konsumiert werden.
Tote Vögel: Tote Vögel sollten grundsätzlich nicht angefasst werden. Eine Häufung von toten Vögeln ohne erkennbare Todesursache (insbesondere Wasservögel) sollten dem Kantonstierarzt gemeldet werden.
Verletzte Vögel: Verletzte oder kranke Wasservögel sollten im Moment nicht in eine Vogelpflegestation gebracht werden, andere Arten (z.B. Singvögel) hingegen schon. Berühren Sie die Vögel nicht direkt, sondern benützen Sie Plastikhandschuhe und halten Sie die üblichen Hygienemassnahmen ein. Ansammlungen kranker oder toter Wasservögel sind dem Kantonstierarzt zu melden.
Vogelkot: Kontakt mit Vogelkot sollte vermieden werden, auch wenn das Risiko einer Ansteckung äusserst gering ist. Vogelkot sollte auch nicht als Staub eingeatmet werden; deshalb verschmutzte Flächen mit viel Wasser und Seife reinigen (die Seife sollte allerdings dabei nicht in die Umwelt gelangen). Tragen Sie beim Putzen Plastikhandschuhe und reinigen Sie nachher die Hände gründlich. Wenn Sie mit Vogelkot in Berührung gekommen sind, waschen Sie die betroffenen Körperteile gründlich. Verschmutzte Kleider normal in der Waschmaschine waschen.
Katzen: Katzen dürfen weiterhin ins Freie gelassen werden. Die Chance, dass sich eine Katze bei uns mit H5N1 ansteckt, ist äusserst gering. Zudem hat sich noch nie ein Mensch an einer Katze angesteckt. Es ist aus ökologischen Gründen aber zu verhindern, dass Katzen Vögel jagen. Hinweise dazu finden Sie in unserem Merkblatt „Katzen und Vögel“.
Baden: Baden in Seen und Flüssen ist nicht gefährlich.
Füttern von Vögeln: Vom Füttern von Wasservögeln sollte abgesehen werden. Vermeiden Sie auch sonst den direkten Kontakt mit Wasservögeln. Dies ist als reine Vorsichtsmassnahme zu verstehen, denn bis jetzt hat sich weltweit noch niemand an einem Wildvogel angesteckt. Singvögel zu füttern ist bei geschlossener Schneedecke oder bei Bodenfrost weiterhin gefahrlos möglich; halten Sie sich aber immer an die Hygiene-Empfehlungen in unserem Merkblatt. Essen oder trinken Sie nicht in Vogelnähe.
Nistkästen/Schwalbennester: Da bisher das Vogelgrippevirus bei Singvögeln in Europa nicht nachgewiesen wurde, können die Nistkästen wie üblich gereinigt werden. Halten Sie sich aber an die üblichen Hygienemassnahmen und reinigen Sie die Flächen mit viel Wasser, damit der Vogelkot nicht in Staub übergeht (siehe unter „Vogelkot“). Es besteht bei Einhaltung der vorgeschriebenen Hygienemassnahmen auch überhaupt kein Anlass, die Schwalbennester aus dem Stall zu entfernen!
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Vögel beringen: Personen, die regelmässig mit Wildvögeln in Kontakt kommen (zum Beispiel Beringerinnen und Beringer), sollten sich an die Empfehlungen der Vogelwarte Sempach halten.
Folgerungen:
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Importe von Geflügel und deren Produkten (Fleisch, Federn, Eier) aus den betroffenen Ländern sollten weiterhin verboten bleiben. Geflügelfleisch und Eier können bei uns weiterhin gefahrlos konsumiert werden.
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Tiertransporte und Tierhandel müssen wo nötig eingeschränkt werden – wichtig ist vor allem ein energischer Kampf gegen Tierschmuggel und illegalen Handel.
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Die Geflügelbestände müssen vor einer Ansteckung geschützt werden. Dabei ist das Augenmerk insbesondere auf die Hygiene und das Einschleppen des Virus durch den Menschen oder durch Geflügel, Eier, Futter etc. zu legen. Bei einer temporären Stallpflicht ist die Gewährleistung einer artgerechten Haltung unumgänglich.
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Wildvögel zu dezimieren bringt nichts, da die Seuchenausbreitung damit in keiner Weise aufgehalten werden kann, für den Menschen von den Wildvögeln keinerlei Gefahr ausgeht und die Geflügelbetriebe problemlos vor ihnen geschützt werden können.
- Die Jagd auf Wasservögel ist auf gar keinen Fall ein Beitrag zur Verminderung der Seuchengefahr, weil die Vögel zusätzlich herumgescheucht werden, was eine zusätzliche Verbreitung mit sich bringt, und weil der Kontakt Vogel – Mensch beim Bergen der Vögel eine zusätzliche Ansteckungsgefahr beinhaltet.
- Übertriebene Reaktionen gegen Wildvögel oder das Zerstören von Schwalbennestern etc. sind nicht angebracht und oft auch illegal. In Ställen genügen weiterhin die üblichen Hygienemassnahmen (keine Verunreinigung von Futtermitteln etc).
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Weiterführende Links und aktuelle Informationen:
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