Revision des Jagdgesetzes: den Schutz der geschützten Arten nicht abschwächen

Medienmitteilung von BirdLife Schweiz vom 24.8.2016 zur Revision des Jagdgesetzes

Der Bundesrat hat heute eine Revision des Jagdgesetzes in die Vernehmlassung gegeben. Er will dabei unter anderem den Schutz der geschützten Arten stark abschwächen. Ein Punkt ist aus der Sicht von BirdLife Schweiz besonders problematisch: Während bisher für Eingriffe in die Bestände geschützter Arten eine Zustimmung des Bundes notwendig war, soll dieser von den Kantonen nur noch angehört werden müssen. Damit wird der nun seit einem Vierteljahrhundert geltende Kompromiss, dass die Jagd durch die Kantone und der Schutz der Arten durch den Bund geregelt werden, in Frage gestellt. Das führt zu einem uneinheitlichen Vorgehen und erhöht den Druck auf die geschützten Arten in unnötiger Weise, denn weder der Höckerschwan noch die Mittelmeermöwe sind ein echtes Problem.

Andere Punkte der Revision des Jagdgesetzes werden von BirdLife Schweiz begrüsst wie der Schutz des Haubentauchers. Das darf aber nicht darüber hinweg täuschen, dass damit jene Arten, die effektiv den Schutz nötig hätten wie der Birkhahn, das Schneehuhn und die Waldschnepfe, immer noch jagdbar sein werden. Grundsätzlich bringt die Revision aus Sicht von BirdLife Schweiz gegenüber den punktionellen Verbesserungen zu viele Verschlechterungen für den Naturschutz. BirdLife Schweiz wird in seiner Antwort den Bundesrat auffordern, am Entwurf deutliche Verbesserungen vorzunehmen, damit ein ausgewogener Vorschag an das Parlament entsteht.
 


Auskunft

  • Werner Müller, Geschäftsführer BirdLife Schweiz, Tel. 079 448 80 36, werner.mueller@birdlife.ch