Biber

Referendum gegen die Änderung des Jagdgesetzes: die Hintergründe

Am 27. September 2019 haben der National- und Ständerat die Gesetzesrevision beschlossen. BirdLife Schweiz, Gruppe Wolf Schweiz, Pro Natura, WWF und weitere Partner haben sofort das Referendum ergriffen. Dieses wurde mittlerweile eingereicht.

Vorausgegangen war im Parlament ein endloses Hin und Her, das sogar in eine Einigungskonferenz der beiden Räte mündete, was selten vorkommt. Die Revision ist total überladen und hat mit dem ursprünglichen Auftrag einer Vereinfachung von Eingriffen gegen den Wolf und den Höckerschwan nichts mehr zu tun. Die Naturschutzorganisationen hatten sich beim Wolf als Spezialfall nicht grundsätzlich gegen vereinfachte Regulierungsmöglichkeiten gestellt. Obwohl von den Medien endlos wiederholt, geht die ganze Auseinandersetzung gar nicht um den Wolf. Und auch nicht um den Höckerschwan. BirdLife Schweiz hatte zwar keinerlei Verständnis für die Diskussion um aufgebauschte Probleme mit Schwänen in den Medien und im Parlament. Doch auch der weisse Vogel ist kein Grund für ein Referendum. Wenn die kantonalen Jagdverwaltungen massive Eingriffe vornehmen würden, würden sie von der Bevölkerung wohl rasch gestoppt.

Wenn sich die Revision auf Wolf und Höckerschwan wie im ursprünglichen Auftrag des Parlaments beschränkt hätte, wäre jetzt ein Referendum nicht unumgänglich. Die neue Fassung des Gesetzes, über die abgestimmt werden soll, geht viel weiter: Bestände geschützter Tier­arten können bereits bei möglichen künftigen Schäden reguliert werden; die Schäden müssen nicht einmal «gross» sein, wie es im heutigen Gesetz vorgegeben ist. Es braucht auch keine vorgängigen Massnahmen, um die Schäden ohne Abschüsse zu vermeiden. Und: Neu müsste der Bund den Eingriffen nicht mehr zustimmen, die Kantone würden allein über die Abschüsse entscheiden.

Auf der Liste der auf diese Weise stark vereinfacht regulierbaren geschützten Arten stehen in der Version des Parlaments Steinbock und Wolf. Das Parlament verpflichtete den Bundesrat bereits, auch den Höckerschwan auf die Liste zu setzen. Der Bundesrat kann das auch für andere geschützte Arten tun. In den verbindlichen Erläuterungen zum Gesetz steht: «Bei bestimmten Konfliktsituationen kann es der Bun­desrat als sinnvoll erachten, weitere geschützte Arten in diese Liste aufzunehmen, so zum Beispiel bei Nutzungskonflikten (z.B. Biber und Landwirtschaft, Luchs und Jagd)».

Das Parlament hatte Biber und Luchs zwischenzeitlich als vereinfacht regulierbar bezeichnet, den Entscheid aber aus abstimmungstechnischen Gründen zurückgenommen. Es wurde sogar vorgeschlagen, Graureiher und Gänsesäger auf die Liste setzen. Nur mit einem Zufallsmehr von 97 zu 93 Stimmen kam das nicht zustande. Das Parlament kann jederzeit vom Bundesrat verlangen, alle diese Arten und weitere mehr auf dem Vorordnungsweg dem Abschuss freizugeben, ohne dass sich das Volk dazu äussern kann. Wenn es zum Beispiel den Luchs wirklich nicht auf die Liste setzte wollte, hätte es auch nicht festgelegt, dass geschützte Tiere abgeschossen werden können, um bestimmte Wildbestände und damit Jagderträge zu garantieren. Kommt hinzu, dass das Parlament beschlossen hat, das Verbandsbeschwerderecht teilweise abzuschaffen. Dabei ist es nur zehn Jahre her, dass das Schweizer Volk mit 66 Prozent das Verbandsbeschwerderecht umfassend bestätigt hat.

Das alles zeigt: Bundesrat und Parlament haben aus dem ausgewogenen heutigen Jagd- und Schutzgesetz (JSG) mit seinen Kompromissen und guten Lösungen ein missratenes Jagdgesetz gemacht. Dank dem Referendum hat nun das Volk das letzte Wort.