Erneuerbare Energien dürfen letzte Naturjuwelen nicht gefährden!

Der Bundesrat erweist in der Energiestrategie 2050 den erneuerbaren Energien einen Bärendienst, wenn er sie über die Natur- und Umweltschutzinteressen stellt. Der Schweizer Vogelschutz SVS verlangt für die Energiestrategie 2050 Änderungen und sichernde Anpassungen, damit nicht noch die letzten Naturreste zerstört werden.

Der Schweizer Vogelschutz steht der Förderung der Erneuerbaren Energien positiv gegenüber. Sie darf aber nicht unter Zerstörung der letzten Juwelen der Natur und Landschaft vonstatten gehen. Doch gerade solche Zerstörungen nimmt der Bundesrat mit seiner heute veröffentlichten Energiestrategie 2050 in Kauf oder fördert sie sogar. Denn er will in Zukunft den Anlagen für Erneuerbare Energien von vorne herein eine nationale Bedeutung geben, die gleich- oder höherwertig ist als der Schutz der Natur und Umwelt. Dies in jenen Gebieten, die von den Kantonen für die Förderung der Erneuerbaren Energien bezeichnet werden. Indem der Bundesrat die Schutzgebiete und schönsten Landschaften der Schweiz nicht von diesen Fördergebieten ausnimmt, bewirkt er eine weitere massive Schädigung der Natur. Biotope von nationaler Bedeutung machen nur wenige Prozente unserer Landesfläche aus und sind nicht verrückbar im Gegensatz zu Energieanlagen. Sie bieten rund drei Viertel aller Arten in der Schweiz ein unverzichtbares Rückgrat an Lebensräumen.

Mit seinem heutigen Entscheid wird der Bundesrat noch die letzten Naturlandschaften, darunter die gerade noch 5 Prozent nicht verbauten Flüsse und Bäche, dem ungezähmten Energiehunger opfern. Dies ist unnötig, weil die auf Kosten der zerstörten Naturjuwelen gewonnene Strommenge vergleichsweise gering ist. Mit Stromeffizienzmassnahmen kann wesentlich mehr Energie gewonnen werden. Der SVS/BirdLife Schweiz fordert daher, dass einerseits auf die generelle nationale und höherwertige Bedeutung der Energieanlagen verzichtet wird und dass für die Gebiete für die Erneuerbaren Energien eine Negativplanung verlangt wird, die mit klaren Kriterien den Einbezug der letzten Naturreste verhindert.
  


Weitere Informationen

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Werner Müller, Geschäftsführer des Schweizer Vogelschutzes SVS, Tel. 079 448 80 36