UNO/Evan Schneider

Das Globale Rahmenabkommen zur Biodiversität

Am 19. Dezember 2022 haben 196 Länder an der globalen Biodiversitätskonferenz gemeinsam den Kunming-Montreal-Zielrahmen für die Biodiversität (KMGBF) verabschiedet. Seine Mission lautet, «dringende Massnahmen zu treffen, um den Biodiversitätsverlust zu stoppen und umzukehren und die Natur auf den Weg der Erholung zu bringen – zugunsten der Menschen und des Planeten». Dies soll durch den Schutz und die nachhaltige Nutzung der Biodiversität sowie weitere Massnahmen geschehen. Für die Umsetzung müssen die nötigen Mittel bereitgestellt werden.

Der Zielrahmen formuliert vier Langzeitziele bis 2050 und 23 Ziele, die bis 2030 erreicht werden sollen. Unter anderem sollen weltweit 30% der degradierten Ökosysteme wiederhergestellt werden und die Verschmutzung auf ein Mass reduziert werden, dass sie der Biodiversität nichtmehr schadet. Weiter sollen Biodiversität und Nachhaltigkeit bei Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und anderen Nutzungen gestärkt werden.

Die Vertragspartner der Biodiversitätskonvention, darunter auch die Schweiz, müssen nun rasch die notwendigen Massnahmen einleiten, um die Umsetzung der Ziele an die Hand zu nehmen. Nur eine entschiedene Umsetzung des Zielrahmens kann die Biodiversitätskrise lindern und die Lebensgrundlagen für zukünftige Generationen erhalten.

Ziel 3: 30% der Flächen an Land und im Wasser sind zu schützen

Das Ziel 3 lautet: «Sicherstellen und ermöglichen, dass bis 2030 mindestens 30 Prozent der Land- und Binnengewässergebiete sowie Meeres- und Küstengebiete, insbesondere der Gebiete von besonderer Bedeutung für die biologische Vielfalt und Ökosystemfunktionen und -leistungen, durch ökologisch repräsentative, gut vernetzte und gerecht verwaltete Schutzgebietssysteme und andere wirksame gebietsbezogene Erhaltungsmassnahmen effektiv erhalten und gemanagt werden, unter Anerkennung indigener und angestammter, traditioneller Gebiete, soweit angezeigt, und dass sie in grössere Landschaften, Meereslandschaften und den Ozean integriert werden, wobei sichergestellt wird, dass jede nachhaltige Nutzung, soweit sie in diesen Gebieten angemessen ist, in vollem Umfang mit den für die Erhaltung vorgegebenen Ergebnissen vereinbar ist und die Rechte indigener Völker und lokaler Gemeinschaften, auch ihre angestammten, traditionellen Gebietsrechte, anerkannt und geachtet werden.»

BirdLife Schweiz hat analysiert, welche Flächen in der Schweiz bereits heute unter dieses Ziel fallen und angerechnet werden können:

Die wissenschaftlichen Fakten:

 


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