Revision der Wasser- und Zugvogelreservats-Verordnung WZVV zurückgewiesen

Medienmitteilung von Schweizer Vogelschutz SVS/BirdLife Schweiz, Pro Natura und WWF Schweiz

15. Oktober 2014

Der Schweizer Vogelschutz SVS/BirdLife Schweiz, Pro Natura und der WWF Schweiz protestieren gegen die vorgesehene massive Abschwächung des Schutzes der Wasser- und Zugvogelreservate durch den Bund. Sie fordern deshalb den Bundesrat auf, die Revision der entsprechenden Verordnung WZVV ganz zu stoppen und so Platz zu machen für eine Schutzordnung, die die wichtigen Rückzugsgebiete für Wasser- und Zugvögel tatsächlich schützt.

Sollen in Zukunft in den Wasser- und Zugvogelreservaten Vögel abgeschossen werden? Genau dies ist in der Revision der Wasser- und Zugvogelreservats-Verordnung WZVV vorgesehen – obwohl der Bundesrat erst vor fünf Jahren Abschüsse noch kategorisch ausgeschlossen hat, als er den Schutz der Vogelreservate bereits stark aufweichte (1). Vorläufig wären die Tötungen beim Auftreten von Schäden noch auf jagdbare Arten beschränkt. Doch erstens ist von den über zwei Dutzend Entenarten, die in den Wasservogelreservaten vor Jagd und Störungen geschützt werden sollen, über die Hälfte in der Schweiz jagdbar. Und zweitens verlangen Kantone bereits, auch Abschüsse geschützter Arten zuzulassen. Sogar der Biber soll in Schutzgebieten bekämpft werden. 

Geplant ist gemäss der Revision sogar, dass Bund und Kantone in den Schutzgebieten gegen Säugetiere und Vögel vorgehen könnten, ohne dass sie dies gegenüber der Öffentlichkeit begründen müssen und ohne dass eine Überprüfung der Entscheide möglich ist. Dies entspricht nicht den Gepflogenheiten eines Rechtsstaates.

Steigende Fischereierträge an Kormorangewässern

Unverständlich ist für die Naturschutz- und Umweltorganisationen auch das Ansinnen, dass in den Wasservogelreservaten künftig massiv gegen den Kormoran eingegriffen werden könnte. Denn erst kürzlich hat das Bundesverwaltungsgericht klar festgehalten, dass auch die grösste Kormorankolonie am Neuenburgersee für die Berufsfischerei keine untragbaren Schäden verursacht. Neue Studien des Bundesamts für Umwelt (BAFU) haben diesen Befund bestätigt. Die Fischereierträge haben sogar seit einem Vierteljahrhundert an jenen Seen zugenommen, an denen die meisten Kormorane brüten. Sie haben letztes Jahr einen neuen Höchststand seit 1992 erreicht (2). Um trotzdem gegen den Kormoran vorgehen zu können, soll nun kurzerhand das heute geltende Kriterium von "untragbaren“ auf neu "übermässige" Schäden heruntergestuft werden.

Einem Wirrwarr Vorschub geleistet

Des Weiteren sollen bei den national bedeutenden Reservaten neu die Kantone Abschuss- und andere Eingriffsbewilligungen geben können und nicht mehr der Bund. Dies würde dazu führen, dass es weit über ein Dutzend verschiedene Ausführungen der Bundesvorschriften für Schutzgebiete von nationaler Bedeutung gäbe.

Noch immer fehlt die Hälfte der Schutzgebiete

Für die Naturschutz- und Umweltverbände ist klar: Die Revision würde den Schutz der Wasservogelreservate in ihrem Kern faktisch aushöhlen. Es droht eine massive Verschlechterung, wo eine deutliche Verbesserung nötig wäre. Denn seit dem Inkrafttreten der WZVV im Jahr 1991 ist beim Schutz der Wasservogelgebiete noch immer erst die Hälfte der Arbeit gemacht: Von den nach wissenschaftlichen Kriterien zu schützenden Gebieten sind erst 20 unter der WZVV ganz geschützt und 13 teilweise, weitere 20 aber noch gar nicht (3). Die Note "nicht erfüllt" betrifft bei den national bedeutenden Gebieten nicht so sehr den Bund, sondern vor allem die Kantone, die faktisch über die Aufnahme ihrer Gebiete in den nationalen Schutz entscheiden. Diese national bedeutenden Gebiete machen den grössten Teil der noch fehlenden Schutzgebiete aus.

Kein einziges zusätzliches Schutzgebiet

Trotz der unhaltbaren Situation soll nun mit der jetzigen Revision kein einziges der noch fehlenden Gebiete als neues Reservat ausgeschieden werden. Drei Gebiete in den Kantonen St. Gallen und Tessin werden zwar erweitert, aber das mag die Verschlechterungen und das jegliche Fehlen neuer Schutzgebiete nicht aufzuwiegen.

Deshalb fordern der Schweizer Vogelschutz SVS/BirdLife Schweiz, Pro Natura und der WWF Schweiz den Bundesrat dringend auf, die geplante Revision der Wasser- und Zugvogelreservatsverordnung zu stoppen und eine neue Vorlage auszuarbeiten. Diese soll auf die oben erwähnten Bestimmungen, die für den Naturschutz in der Schweiz katastrophal wären, verzichten und dafür endlich das Netz der Wasser- und Zugvogelreservate vervollständigen.
 


Zusatzinformationen


(1) Betrifft die Revision der WZVV vom 18.5.2009

Es wurde 2009 möglich, gegen jagdbare Vogelarten vorzugehen, was vorher nur für Säugetierarten (v.a. Wildschwein) erlaubt war. Informationen: http://www.bafu.admin.ch/dokumentation/medieninformation/00962/index.html?lang=de&msg-id=26857

(2) Fischereierträge am Neuenburgersee

Grafik: Entwicklung der Fischereierträge am Neuenburgersee 1944-2013. 2013 ist der höchste Wert seit 1992. Die Brutansiedlung des Kormorans am Neuenburgersee erfolgte ab 2001, ab 2005 hatte es mehr als 100 Paare, ab 2009 mehr als 400 Paare, aktuell zwischen 600 und 700. Dennoch nehmen die Fischereierträge zu. Quelle: Kanton Waadt, http://www.vd.ch/fileadmin/user_upload/themes/environnement/faune_nature/fichiers_pdf/peche/STAT_NE_Internet_2013.pdf (Seite 9)


(3) Heutige Situation der international und national bedeutenden Wasservogelgebiete unter der WZVV

Von den wichtigen Wasservogelgebieten, die nach wissenschaftlichen Kriterien unter der WZVV geschützt werden müssten, sind

  • 20 Gebiete geschützt
  • 13 Gebiete erst teilweise geschützt
  • 20 Gebiete noch nicht geschützt

Im Inventar des Bundes (total 36 Gebiete) sind neben den geschützten und den teilweise geschützten Gebieten zusätzlich enthalten:

  • 1 Zugvogelreservat
  • 2 Wasservogelreservate von nicht-nationaler Bedeutung

 


Weitere Auskünfte

Werner Müller, Geschäftsführer BirdLife Schweiz, Natel 079 448 80 36, werner.mueller@birdlife.ch
  


Bilder

Die Wasservogelreservate wurden geschaffen, um Enten und andere Vögel zu schützen. Doch mit der geplanten Verordnungsrevision würde der Schutz reduziert statt verbessert.

Bild: BirdLife Schweiz

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Zwanzig national bedeutende Gebiete (im Bild Konstanzer Bucht am Bodensee) warten auf den Schutz als Wasser- und Zugvogelreservat des Bundes.

Bild: BirdLife Schweiz

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