Camping Fanel: Verwaltungsgericht stoppt Trick der Berner Regierung

Medienmitteilung vom 14. Dezember 2017 von BirdLife Schweiz, Pro Natura Bern, Stiftung Landschaftsschutz Schweiz und WWF Schweiz

Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern hat auf Grund einer Beschwerde von Pro Natura Bern, BirdLife Schweiz, Stiftung für Landschaftsschutz und WWF Schweiz die Ermächtigung zur Vertragsverlängerung zwischen dem Kanton Bern und dem Camping Fanel aufgehoben. Der Regierungsrat wollte die Mietverträge mit dem Campingplatz verlängern, ohne zu prüfen, ob die Weiterführung des Campingbetriebs mit dem Umweltrecht vereinbar ist. Er begründete dies damit, dass sich die Flächen des Campings im Finanzvermögen des Kantons befinden und damit die nationalen Gesetze nicht einzuhalten wären. Dieser abwegigen Argumentation des Regierungsrates des Kantons Bern hat das Gericht eine Abfuhr erteilt. Denn unabhängig davon, ob sich der Camping in Finanz- oder Verwaltungsvermögen befindet, muss der Kanton Bern das geltende Umweltrecht einhalten.

Ende 2018 laufen die bestehenden Mietverträge zwischen dem Kanton Bern und dem TCS für den Campingplatz Fanel am Ostufer des Neuenburgersees aus. Per 31. Dezember 2018 muss der TCS die Bauten und Anlagen beseitigen und das Gelände renaturieren. Doch die Berner Regierung wollte die bestehenden Mietverträge um mehrere Jahrzehnte verlängern. Dabei liess sie die bestehenden Schutzbestimmungen für das Gebiet am Neuenburgersee schlicht ausser Acht.

Am stärksten geschütztes Naturgebiet der Schweiz
Der Campingplatz liegt in einem kantonalen Schutzgebiet (seit 1967), einem Auengebiet und unmittelbar an einem Flachmoor von nationaler Bedeutung (seit 1994), in einem Ramsar-Feuchtgebiet von internationaler Bedeutung (seit 1976), einer Moorlandschaft von nationaler Bedeutung (seit 1996), einer Landschaft von nationaler Bedeutung BLN (seit 1983) und einem Wasser- und Zugvogelreservat (seit 1991). Das Gebiet Fanel ist also vielfach geschützt: kantonal, national und international. Kein anderes Areal der Schweiz geniesst einen derart hohen Schutzstatus. Ein Campingplatzbetrieb ist mit den Schutzbestimmungen dieses Naturgebietes unvereinbar.
Der Regierungsrat behauptete, das Natur- und Heimatschutzgesetz gelte nicht für Grundstücke des Kantons, die sich im Finanzvermögen befänden. Anders als beim Verwaltungsvermögen dürfe der Kanton bei Finanzvermögen wie ein Privater handeln und müsse infolgedessen das übergeordnete Naturschutzrecht nicht einhalten. Eine fragwürdige Argumentation, denn so könnten in der Schweiz Schutzbestimmungen nach Belieben ausgehebelt werden.

Gericht spricht Klartext
Das Gericht hält klar fest, dass der Trick der Regierung nicht verfängt und der Kanton vielmehr das Natur- und Heimatschutzgesetz sowie das Waldrecht hätte anwenden müssen. Dem Ansinnen des Kantons, die ganze Sache als "privatrechtliche Angelegenheit" abzutun, hat das Gericht eine wuchtige Abfuhr erteilt. Unmissverständlich weist das Verwaltungsgericht auf die Pflicht hin, Beeinträchtigungen der national bedeutenden Biotope bei jeder sich bietenden Gelegenheit zu beseitigen. Die Verlängerung des Vertrags für einen Camping mitten in diversen Schutzgebieten ist unbestreitbar eine solchermassen zu nutzende Gelegenheit.
Pro Natura Bern, BirdLife Schweiz, die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz und der WWF Schweiz erwarten, dass der Berner Regierungsrat nun die bestehenden Gesetze endlich umsetzt.


Auskunft

Verena Wagner, Präsidentin Pro Natura Bern, 079 622 50 79  
Werner Müller, Geschäftsführer BirdLife Schweiz, 079 448 80 36
Andrea von May, WWF Bern, 077 415 58 05