Die neue Jagdverordnung: frei von Fakten und Logik

Medienmitteilung vom 1.11.2023 von Pro Natura, Gruppe Wolf Schweiz, WWF Schweiz und BIrdLife Schweiz

Der Bundesrat handelt mit der per 1. Dezember 2023 in Kraft tretenden Jagdverordnung wider jegliche Logik. Sie zeugt von fehlendem Verständnis für den Artenschutz und das Zusammenspiel von Alpwirtschaft, Wildtieren und Wald. Es liegt jetzt an den Kantonen, trotzdem fachlich richtig und im Sinne von Gesetz und Parlament vorzugehen.

Die Konferenz für Wald, Wildtiere und Landschaft der Kantone qualifizierte am 6. September die nun vom Bundesrat weitgehend unverändert verabschiedete Jagdverordnung als inhaltlich willkürlich, einseitig und im Widerspruch zu wissenschaftlichen Artenschutzüberlegungen und den bisherigen Ausführungen des Bundesrates. Die harte Kritik am Bundesrat, die auch von Forstkreisen geteilt wird, bezieht sich insbesondere auf die völlig beliebige Festlegung von Schwellenwerten für die Anzahl in der Schweiz lebender Wolfsrudel. Dieser Schwellenwert von zwölf Rudeln ist auch nach den Ausführungen von Bundesrat Rösti nur als willkürlich und faktenfrei zu bezeichnen.

Die Kantone haben es in der Hand

Pro Natura, WWF Schweiz, BirdLife Schweiz und Gruppe Wolf Schweiz erwarten von den Kantonen, dass sie - wie bisher praktiziert - auf der Basis von Fachkompetenz, Ausgewogenheit und Verhältnismässigkeit agieren. Die bisherige Arbeit der Kantone erhält mit dem neuen Jagdgesetz und der neuen proaktiven Regulierungsmöglichkeit bei drohenden Schäden oder Gefährdungen zusätzlichen Handlungsspielraum beim Umgang mit dem Wolf. Gezielte, zeitnahe Eingriffe gegen schadenstiftende Rudel können zu einem Rückgang der Schäden führen. 

An einem flächig umgesetzten Herdenschutz in zumutbarem Ausmass führt kein Weg vorbei. Dafür ist jetzt das notwendige Geld zur Verfügung zu stellen. 2023 ist trotz mehr gesömmerter Schafe und Ziegen in Kantonen mit Wolfspräsenz und Anstieg des Wolfsbestands die Anzahl Risse deutlich zurückgegangen. Ein verhältnismässiger Umgang mit der Wolfspräsenz ist für alle Betroffenen anstrengend und herausfordernd, aber machbar. Die dazu im Gegensatz stehende Verordnung des Bundesrates ist im Zuge der nachgeholten Vernehmlassung im Jahr 2024 dringend zu korrigieren.
 


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