Braunkehlchen

Legate und Erbschaften

Die Natur ist unser aller Lebensgrundlage – heute und in Zukunft. Erfolgreiche Naturförderung bedingt kontinuierliche Naturschutzarbeit. Die Bedeutung von Legaten und Erbschaften ist deshalb sehr gross. So kann BirdLife Schweiz seine Arbeit unabhängig von Krisen und politischen Strömungen langfristig absichern.

Viele Menschen spüren eine besondere Verantwortung gegenüber der Natur. Sie möchten etwas weitergeben und sicherstellen, dass ein gutes Werk über den Tod hinaus weiter gedeihen kann. Möglich ist dies mit der Regelung des Nachlasses. 

Nur dank Zuwendungen sind zum Beispiel folgende teilweise schon seit Jahrzehnten laufenden Projekte möglich:

eisvogel

Wichtige Arten­­förderungs­­programme voranbringen

BirdLife Schweiz leitet rund 30 Arten­förderungs­­programme für gefähr­dete Arten wie den Steinkauz, den Eisvogel oder den Fluss­­ufer­­läufer. Dank Legaten können die Projekte intensiviert und ausgedehnt werden.

lasauge

Naturzentren einrichten und entwickeln

Dank den BirdLife-Natur­zentren gelingt es, jährlich zehn­tausende Schü­ler/­innen, Familien und andere Personen für die Natur zu begeistern und sie für den Natur­schutz zu sensi­bili­­sieren. Um neue Natur­zentren einzurichten, sind Legate und Spenden nötig.

farnsberg

Gebiete erhalten und aufwerten

BirdLife Schweiz und seine Mitgliedorganisationen betreuen viele Schutzgebiete, so zum Beispiel das Neeracherried. In anderen Regionen arbeiten wir am Netzwerk für die Natur durch gezielte Aufwertungsmassnahmen für Kulturlandvögel wie am Farnsberg BL oder im Trinationalen BirdLife-Steinkauzprojekt. Legate sichern das notwendige langfristige Engagement.

  
Legate tragen aber auch zu vielen anderen Projekten bei, sei es im Habitatschutz, Gebietsschutz oder Artenschutz – oder in der Umweltbildung.

zewo.jpgDas ZEWO-Gütesiegel zeichnet BirdLife Schweiz für seinen gewissenhaften Umgang mit Spenden und Vermächtnissen aus. BirdLife Schweiz ist steuerbefreit.
 

  


Das Testament

Wer selbst bestimmen möchte, wie sein Nachlass geregelt ist, hat einen grossen Spielraum, auch über seine Lebenszeit hinaus zu wirken. Das Recht erlaubt es, neben den Pflichtteilen für Verwandte auch Personen ausserhalb der Familie zu berücksichtigen. Auch Organisationen, deren Tätigkeit einen Zweck verfolgen, der Ihnen zu Lebzeiten schon viel bedeutet hat, können bedacht werden.

Wenige Regeln für das Schreiben eines Testaments:

  • Ein Testament muss handschriftlich verfasst sein und darf keine Pflichtteile verletzen.
  • Beginnen Sie Ihr Testamtent mit der Überschrift und den persönlichen Angaben.
  • Schliessen Sie das Testament mit Ort und Datum sowie der persönlichen Unterschrift ab:
     

Mein Testament

Ich, (Vorname Nachname), geboren am (Geburtsdatum), Bürger/in von (Heimatsort), wohnhaft in (aktuelle Adresse) treffe die folgenden letztwilligen Verfügungen:

--- Hier fügen Sie Ihre Verfügungen ein ---

(aktueller Wohnort, aktuelles Datum)

(Unterschrift)

 

Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen für Ihre Verfügungen offen:

  • Ein Legat oder Vermächtnis zu Gunsten von BirdLife Schweiz auszurichten bedeutet, einen bestimmten Vermögenswert (Betrag, Immobilien, Wertschriften etc.) konkret zu benennen.
     
  • Durch Erbeinsetzung können Sie BirdLife Schweiz zur Miterbin oder Alleinerbin bestimmen. Auch Nacherben können berufen werden.
     
  • Grosse Vermögen können Anlass sein, einen Fonds zu errichten und eine enstprechende Zweckbestimmung für den Ertrag des Vermögens festzulegen.

Informationen dazu finden Sie im nächsten Kapitel. Zudem beraten wir Sie gerne unverbindlich und kostenlos (siehe unten).
 


Kostenlose und unverbindliche Hilfe bei der Nachlassregelung

– Ratgeber bestellen

Ein Testament zu verfassen, ist nicht schwierig. Die BirdLife-Legatebroschüre enthält Beispiele und zeigt Ihnen das Vorgehen zu einem rechtsgültigen Testament.

– Testamentsvorlage online erstellen

Ein Testamentsentwurf kann Ihnen helfen, sich mit den notwendigen Fragen auseinanderzusetzen. Sie können das Testament auch online erstellen und hinterlegen. 

Wir stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung. Gemeinsam mit unserem Partner DeinAdieu stellen wir Ihnen einen kostenlosen Erbschaftspezialisten an die Seite. Auf der Online-Platform von DeinAdieu besteht die Möglichkeit, Ihren letzten Willen unkompliziert und kostenlos niederzuschreiben. Weitere Informationen finden sie auch in unserer Legatbroschüre.

Testamentsvorlage bei DeinAdieu

 


Ich berate Sie gerne und vertraulich!



Ann Walter
Verantwortliche Erbschaften und Legate
Tel. 044 457 70 31
ann.walter@birdlife.ch


Verband BirdLife Schweiz, Wiedingstr. 78, Postfach, 8036 Zürich
Die UID Nummer von BirdLife lautet: CHE-106614566


 

 

So können Sie die Arbeit von BirdLife Schweiz auch unterstützen: