Umweltverbände reichen wegen Unterlassungen eine Aufsichtsbeschwerde ein

Medienmitteilung vom 31. August 2020 von WWF, Pro Natura Luzern, BirdLife Luzern und Aerztinnen und Aerzten für Umweltschutz

Luzerner Seen, Wälder und Moore bedroht! Kanton Luzern handelt nicht

Umweltverbände reichen wegen Unterlassungen eine Aufsichtsbeschwerde ein

In zahlreichen Kantonen verursacht die Landwirtschaft viel zu hohe Ammoniak- und Phosphor-Emissionen, die äusserst umweltschädlich sind. Ein extremes Beispiel ist seit Jahrzehnten der Kanton Luzern. Dennoch geht das Luzerner Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement BUWD das Problem noch immer nicht entschlossen genug an. Deshalb reichen die kantonalen Verbände von WWF, Pro Natura und BirdLife sowie Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz AefU zusammen mit ihren nationalen Organisationen beim Gesamtregierungsrat eine Aufsichtsbeschwerde ein. Denn der Kanton Luzern verletzt damit Umweltgesetze, zerstört Lebensräume und setzt die Gesundheit der Bevölkerung aufs Spiel.

Vertreter der Umweltorganisationen haben in den vergangenen Jahren immer wieder darauf aufmerksam gemacht, dass im Kanton Luzern seit Jahrzehnten viel zu viel Ammoniak und Phosphor in die Umwelt gelangt. Die Behörden scheiterten in der Vergangenheit mit ihren Massnahmen. Unter Druck gesetzt von der Agrarlobby, wagte es das BUWD nicht, griffigere Massnahmen durchzusetzen und verzögerte deren Inkraftsetzung. Die verabschiedeten Ziele zur Ammoniak- und Phosphor-Reduktion sind zu wenig ambitioniert und reichen bei weitem nicht aus, um die Umwelt zu entlasten und die geltenden Gesetze des Bundes einzuhalten. Die Organisationen fordern deshalb, dass das BUWD umgehend nachbessert oder ansonsten mit dem Bund zusammen einen Notfallplan zwecks Gesetzesvollzug erarbeitet.

«Es geht nicht an, dass der Kanton Massnahmen beschliesst, bei denen von vornherein klar ist, dass sie nicht ausreichen», sagt dazu Kurt Eichenberger als Vertreter aller beteiligten Organisationen. «Das kommt einer Arbeitsverweigerung des zuständigen Departements gleich. Seit Jahrzehnten warten wir vergeblich auf griffigere Massnahmen. Deshalb reichen wir diese Aufsichtsbeschwerde ein.»

Die Schäden für Mensch und Umwelt sind enorm
97% des Ammoniaks, das im Kanton Luzern in die Umwelt gelangt, stammt aus der Landwirtschaft. Die Grenzwerte von Ammoniak, das über die Luft Wälder und ökologisch wertvolle Lebensräume überdüngt, werden gebietsweise um einen Faktor zwei bis drei überschritten. Die mit Phosphor überversorgten Böden sind einerseits eine auf die Landwirtschaft zurückzuführende Altlast, andererseits eine Folge der ungenügend eingeschränkten Düngevorgaben. Mit jedem Regen wird das übermässig vorhandene Phosphor ausgewaschen und in die Mittellandseen geschwemmt. Diese Probleme sind im Kanton Luzern besonders ausgeprägt, da hier seit Jahrzehnten überdurchschnittlich viele Nutztiere gehalten werden – mehr, als der Boden und die Umwelt ertragen. Die Umweltverbände fordern deshalb seit Jahren auch eine Reduktion der Nutztierbestände.

Denn die Folgen der Emissionen sind gravierend: Die durch das Ammoniak über die Luft gedüngten Wiesen und Weiden verfetten, Magerwiesen und Moore werden schleichend zerstört, die Biodiversität nimmt ab. Die Wurzeln von Bäumen werden geschwächt, gleichzeitig wachsen die Bäume schneller. Die Wälder verlieren so ihre Stabilität und Schutzfunktion. Ammoniak in der Luft ist nicht zuletzt auch für den Menschen gesundheitlich bedenklich, Asthma oder Lungenkrankheiten über Feinstaubbildung sind die Folgen.
Die hohen Phosphor-Einträge belasten den Sempachersee, den Baldeggersee und den Hallwilersee seit Jahrzehnten. Algenwachstum, Sauerstoffmangel und Fischsterben sind die Folgen. Die Seen müssen deshalb seit bald 40 Jahren «beatmet» werden, finanziert mit Steuergeldern. Es braucht jetzt endlich ambitionierte Ziele und taugliche Massnahmen, denn zu viel steht auf dem Spiel: unsere Gesundheit, eine intakte Umwelt, das Leben künftiger Generationen.
  

Die Fakten

  • Der Kanton Luzern erreichte in Bezug auf die dringend notwendige Ammoniak-Reduktion mit einem Massnahmenplan Ammoniak I (MaPla I, 2007–2014) und einem Ressourcenprogramm seine eigenen Ziele und die des Bundes nicht annähernd.
     
  • Mit den zwischen 2007 und 2014 ergriffenen Massnahmen gelang keine Ammoniak-Reduktion. Dennoch herrschte seit 2015 Stillstand: Es wurden bis zur Publikation eines zahnlosen Merkblatts Ammoniakreduktion bei Stallbauten im August 2018 keine zusätzlichen Massnahmen ergriffen. Mit grosser Verzögerung wurde im Juni 2020 der neue Massnahmenplan Ammoniak II (MaPla II) in Kraft gesetzt.
     
  • Das BUWD verzögerte den Prozess für den MaPla II massiv, anstatt der Dringlichkeit entsprechend bereits 2015/16 sofort zu handeln. Es ist schwer nachvollziehbar, dass der MaPla II erst Mitte 2020 in Kraft gesetzt wurde, nachdem 2015 in einer Erfolgskontrolle und Überprüfung der Massnahmen von 2007-2014 festgestellt wurde, dass der MaPla I scheiterte.
     
  • Mit dem neu in Kraft gesetzten MaPla II möchte das BUWD eine Ammoniak-Reduktion von «rund 20%» bis 2030 erreichen (Referenzjahr 2014). Damit bleibt das BUWD ganz bewusst unter der eigenen Zielsetzung von 30%, die im MaPla I festgelegt waren. Da bis 2014 keine Reduktion stattgefunden hatte und sich an den Massnahmen bis 2020 wenig veränderte, müssten ab 2020 innerhalb von 10 Jahren mindestens 30% der Emissionen reduziert werden, um die eigentliche Zielsetzung zu erreichen.
      
  • Das BUWD zeigt nicht auf, wie die langfristig notwendige Reduktion von Ammoniak im Kanton Luzern, wie im MaPla I beschrieben, von 67% (ab Referenzjahr 2000) erreicht werden soll.
      
  • Das BUWD setzt die wirksamste Massnahme, eine Reduktion des Tierbestandes im MaPla II nicht um und kann so nicht glaubhaft ausweisen, wie der Kanton bis 2030 selbst seine zu tief angesetzten Ziele erreichen will («rund 20%»).
      
  • Die gesundheitlichen Risiken der übermässigen Ammoniak-Emissionen wurden und werden vom BUWD ignoriert. Damit gefährdet er Menschen und Tiere direkt und indirekt. Ammoniak ist indirekt verantwortlich für die Produktion des klimawirksamen Lachgas und wirkt über seine Düngewirkung zerstörerisch auf Wald und andere Lebensräume, die für Menschen und Tiere lebensnotwendig sind. Zudem wirkt Ammoniak als Reizgas und ist für die Feinstaubproduktion mitverantwortlich. Ammoniak verursacht so unter anderem Asthma und andere Lungenkrankheiten.
      
  • Der Kanton handelte in der Vergangenheit im Widerspruch zum Umweltschutzgesetz (USG) und der Luftreinhalteverordnung (LRV) und kann nicht aufzeigen, dass er daran in Zukunft grundsätzlich etwas ändern möchte. Damit handelt er entgegen dem Vorsorgeprinzip (USG Art. 1 Abs. 2). Auch bei der Phosphor-Reduktion verfehlt das BUWD seine Ziele und es verschleppt den Vollzug systematisch. Mit seinem Verhalten verhindert das BUWD auch, dass die Sanierung der Mittellandseen irgendwann abgeschlossen werden kann (betroffen sind Sempacher-, Baldegger- und Hallwilersee). Die Seen werden wegen der massiven historischen Belastung in den Böden über die Ausschwemmung bei Regen immer noch mit Phosphor überversorgt und würden ohne die schon bald 40 Jahre andauernden Belüftungen kollabieren. Eine Sanierung der Böden könnte mit griffigeren Massnahmen jedoch erreicht werden. Mit seinem mangelhaften Vollzug gefährdet das BUWD auch die Gesundheit der Bevölkerung und das Überleben von Tieren.
      
  • Das BUWD erreicht das Ziel von intakten Seeökosystemen mit einer permanent genügenden Sauerstoffkonzentration am Seegrund nach 40 Jahren kostspieligen Sanierungs-Massnahmen immer noch nicht (Seebelüftungen, Zirkulationshilfen).
      
  • Das grösste Reduktionspotential von Phosphoreinträgen in die Mittellandseen besteht, gemäss Forschungsergebnissen, in der Reduktion von Phosphor in den landwirtschaftlich genutzten Böden, d.h. mittels einer drastischen Reduktion der Phosphor-Düngung in den Zuströmbereichen der Seen.
      
  • Besonders schlecht geht es dem Baldeggersee. Die Phosphorfracht aus der landwirtschaftlichen Nutzfläche in den See müsste halbiert werden, um einen natürlichen Seezustand erreichen zu können.
      
  • Diese Fakten liegen seit 15 Jahren auf dem Tisch. Das BUWD setzt dieses Wissen nicht in die Tat um und setzt wider besseres Wissen immer noch auf milde Massnahmen und Freiwilligkeit. Somit verschleppte der Kanton Luzern die notwendige Reduktion von Phosphoreinträgen in die Mittellandseen über mehr als zehn Jahren auf systematische Art und Weise und handelt dabei entgegen der gebotenen Dringlichkeit.
      
  • Das BUWD erreicht die Ziele von Bund und Kanton in Bezug auf den Phosphoreintrag in Mittellandseen selbst dank hoch subventionierter Massnahmen durch den Bund nicht. Damit verschleudert der Kanton Steuergelder, anstatt konsequent zu handeln und die Sanierung der Seen rasch zu erreichen.
      
  • Der Kanton handelte in der Vergangenheit im Widerspruch zum Umweltschutzgesetz (USG) und Gewässerschutzgesetz (GSchG) und zeigt nicht auf, dass er daran etwas ändern möchte. Damit handelt er entgegen dem Vorsorgeprinzip (USG Art. 1 Abs. 2) und verstösst gegen das Nachhaltigkeitsprinzip (Art. 2 Abs. 2 und 4)
     
  • Die Düngung mit Phosphor kann negative Folgen auf die Gesundheit von Menschen und Tieren haben, insbesondere über das Auswaschen von Schwermetallen aus mineralischen Düngern. Die Verwendung von mineralischem Dünger und deren Auswirkungen auf Böden und Mittellandseen werden im Kanton Luzern jedoch nicht einmal dokumentiert.

 


Für weitere Auskünfte stehen wir gerne zur Verfügung:
Kurt Eichenberger, Projektleiter Aufsichtsbeschwerde, WWF, 079 830 96 80