Geplante Revision des JSG unnötig und übereilt

Gemeinsamer Medienkommentar von Pro Natura, BirdLife Schweiz und Gruppe Wolf Schweiz vom 13.10.2026

Die Vernehmlassung des Bundesrates zur Umsetzung der Motionen 25.3715 Friedli und 25.3549 Broulis im Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG) endet am 16. Oktober 2026.

Die geplante Revision des JSG ist unnötig und übereilt. Pro Natura, BirdLife Schweiz und Gruppe Wolf Schweiz verlangen deshalb in ihrer Vernehmlassung, die jetzige ad hoc Revision zu sistieren und die beiden Themen in der vom Bundesrat angekündigten baldigen grossen JSG-Revision zu prüfen.

Erst am 1. Februar 2025 wurde das neue JSG definitiv in Kraft gesetzt. Statt einer Kaskade von immer neuen Vorstössen zu folgen, ist es jetzt Zeit, mit den geltenden Rechtsgrundlagen Erfahrungen zu sammeln. Ein Timeout bei weiteren Revisionen ist angebracht. Eine kohärente Gesetzgebung verdient ein sorgfältiges Vorgehen.

Die Schäden an Nutzieren durch Risse sind auch 2026 gegenüber den Vorjahren stark rückläufig und der Postulatsbericht der UREK des Nationalrates zur Evaluation des Jagdgesetzes wird 2027 vorliegen. Jetzt vorschnell eine ad hoc Revision vorzuziehen, ist inhaltlich unnötig und politisch eine Provokation. Im Jahr 2025 und 2026 sind je rund 100 Wölfe zum Abschuss frei gegeben worden. Abschüsse von Welpen werden bewilligt, bevor überhaupt klar ist, dass sie existieren. Es besteht kein Bedarf, jetzt zu legiferieren und immer noch mehr Abschussmöglichkeiten zu schaffen.

Geschützte Tiere auch in Jagdbanngebieten abzuschiessen, lehnen wir ab. Solchen Aktionismus verurteilen wir. Wir werden am 3. November den Medien darlegen, wie wir uns ein umfassendes Vorgehen bei der JSG-Revision vorstellen. Die Einladung dafür folgt.

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