Bedingte Gefängnisstrafe für Taubenzüchter, der Greifvögel vergiften wollte

Es ist ein Urteil mit Signalwirkung: Das Zürcher Obergericht verurteilte am Montag einen Taubenzüchter, der Greifvögel vergiften wollte, zu 15 Monaten Haft.

Das Zürcher Obergericht hat im Dezember einen 37-jährigen Taubenzüchter verurteilt, weil dieser auf perfide Weise geschützte Greifvögel töten wollte. Ein Polizist hatte bei ihm eine Taube gefunden, deren Rücken mit einem hochpotenten, in der Schweiz verbotenen Gift bestrichen war. Würde ein Wanderfalke oder Habicht eine solche Taube schlagen und fressen, würde er innert Minuten sterben. Der Mann erhielt vom Gericht eine bedingte Gefängnisstrafe von 15 Monaten und eine Busse von 1500 Franken. Zudem muss er die Verfahrenskosten bezahlen. Er wurde der mehrfachen Tierquälerei sowie des mehrfachen Vergehens gegen das Jagdgesetz und anderer Delikte schuldig gesprochen. Der Mann kann das Urteil an das Bundesgericht weiterziehen. Greifvögel sind geschützt; im Kanton Zürich leben nur noch zwei bis drei Wanderfalkenpaare. BirdLife Schweiz verurteilt solche Taten scharf und hofft, dass das Gerichtsurteil ein sofortiges Ende der Vergiftungen nach sich zieht

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12. Dezember 2017