BirdLife Schweiz begrüsst Massnahmen gegen den Stromtod von Vögeln

Medienmitteilung von BirdLife Schweiz vom 6.4.2020

Die vom Bundesrat heute in die Vernehmlassung geschickte Revision der Leitungsverordnung geht gemäss einer ersten Analyse von BirdLife Schweiz in die richtige Richtung. Nur mit einer Klärung der heutigen Bestimmungen kann der Stromtod unzähliger Grossvögel wie Störche, Greifvögel und Eulen, insbesondere des Uhus, verhindert werden. Die Sanierung der für Vögel gefährlichen Masten soll rasch an die Hand genommen werden.

Jahr für Jahr kommen in der ganzen Schweiz gefährdete Grossvögel an Leitungsmasten um, welche nicht gegen Stromschlag durch Vögel gesichert sind. Beim Uhu sind Erd- und Kurzschlüsse an gefährlichen Masten die Todesursache für einen Viertel bis einen Drittel der Tiere. Als vor einigen Jahren ein starker Einflug von Weissstörchen in unserem Land stattfand, kamen Dutzende von ihnen an ungesicherten Masten ums Leben.

Bisherige Sanierungspflicht konkretisieren
Bereits heute sind die Netzbetreiber gemäss Leitungsverordnung des Bundes verpflichtet, an den Masten Vorkehrungen zu treffen, damit Vögel keine Erd- und Kurzschlüsse einleiten können. Trotzdem wurden solche Massnahmen nur in wenigen Fällen ergriffen. Denn der bisherige Verordnungstext hat einen grossen Mangel: Er enthält den Zusatz «sofern es die örtlichen Gegebenheiten erfordern». Dieser wurde fälschlicherweise als Aufforderung zum Nichtstun ausgelegt.

BirdLife Schweiz stellt klar, dass bedrohte Grossvögel in der ganzen Schweiz an Strommasten sterben können. Die Sanierungspflicht hätte also bereits bisher auf der ganzen Landesfläche gegolten. Zudem fehlte jeglicher Termin, bis wann die gefährlichen Masten umgerüstet sein müssen.

Nicht nochmals zehn Jahre warten
Die Massnahmen, die nötig sind, um die gefährdeten Vögel vor dem Stromtod zu retten, sind seit Jahrzehnten bekannt. Eine detaillierte Anleitung des Bundes, des Verbands Schweizerischer Elektrizitätswerke, von BirdLife Schweiz, der Vogelwarte und von Universitäten zeigt seit 2009, wie die Sanierung mit einfachen Mitteln durchgeführt werden kann.

BirdLife Schweiz begrüsst deshalb, dass der Bundesrat die Mängel bei der Ausgestaltung der bereits bestehenden Sanierungspflicht beheben will: In der ganzen Schweiz sollen keine gefährdeten Grossvögel mehr an ungesicherten Masten sterben. Allerdings kritisiert BirdLife Schweiz die lange Übergangsfrist bis 2030. Bis dann werden nochmals unzählige Grossvögel an gefährlichen Masten umkommen. Da die Netzbetreiber ihre Masten ohnehin regelmässig überprüfen müssen, und da sie die geringen Kosten der Sanierung sogar über den Strompreis abrechnen können, verlangt BirdLife Schweiz, die Übergangsfrist bis maximal 2025 zu begrenzen.
 


Für Rückfragen

Werner Müller, Geschäftsführer BirdLife Schweiz, werner.mueller@birdlife.ch, Tel. 079 448 80 36