Jagdrecht: Kommentar zur Regulierung von Wolfsrudeln

Kommentar von BirdLife Schweiz vom 12.12.2023

Wegen der viel zu weit gehenden neuen Jagdverordnung ist das Thema der Wolfsregulierung aktuell heiss umstritten. Wie schon bei der gewonnenen Abstimmung gegen das missratene Jagdgesetz vom September 2020 arbeiten BirdLife Schweiz, Gruppe Wolf Schweiz, Pro Natura und WWF Schweiz eng zusammen.

Beim Wolf (und nur beim Wolf) sind die Naturschutzorganisationen nicht gegen eine vorgezogene Regulierung. Die gesetzlichen Bedingungen müssen aber eingehalten werden: Das Entfernen ganzer Wolfsrudel muss eine Ausnahme sein, und zwar nur dann, wenn ein Rudel grossen Schaden an Nutztieren zu verursachen droht und dies nicht durch den nötigen Herdenschutz verhindert werden kann. Eine Regulierung von Rudeln ohne Verbindung zu einem Schaden und zur Erreichung irgendwelcher Schwellenwerte kommt auf Grund von Verfassung und Gesetz nicht in Frage. Zudem kann die Entfernung von Rudeln, die keine grossen Schäden verursachen, völlig kontraproduktiv sein, weil neu eingewanderte Wölfe sich oft stärker an Nutztiere halten als stabile Rudel.

In einigen der Verfügungen der Kantone, die seit dem 1. Dezember 2023 zu massiven Eingriffen in den Wolfsbestand führen, wurden diese Bedingungen klar nicht eingehalten. Zudem hat das BAFU, das die kantonalen Verfügungen kontrollieren muss, nicht ausreichend geprüft, ob die Kantone die gesetzlichen Vorgaben umgesetzt haben. Die Naturschutzorganisationen haben deshalb zu je zwei kantonalen Regulierungs-Verfügungen in den Kantonen Graubünden und Wallis sowie zu den BAFU-Verfügungen Beschwerde gemacht. Damit können diese durch die zuständigen Gerichte auf ihre Rechtmässigkeit überprüft werden.