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Jagdverordnung will Schwalbenschutz verschlechtern: Nein zum JSG!

Wem die missratene Jagdgesetz-Revision nicht schon genug Grund gewesen wäre, am 27. September klar NEIN zu stimmen, hat jetzt einen weiteren. Der Bundesrat hat Anfang Mai bereits die dazugehörende Jagdverordnung in die Vernehmlassung geschickt. Und sie bringt weitere Verschlechterungen für den Schutz der Vögel und der Natur.

Schutz der Schwalbennester soll aufgehoben werden

Mit der Veröffentlichung des Entwurfs der Jagdverordnung sollte wohl versucht werden, das unverständliche neue Jagdgesetz durch die Volksabstimmung zu bringen. Doch der Text bewirkt das Gegenteil. Ganz gravierend ist, dass der Bundesrat versucht, den Schutz der Schwalbennester und anderer Nester in und an Gebäuden, die den Vögeln im folgenden Frühling wieder zur Verfügung stehen müssen, aufzuheben. Der Bundesrat will in der Verordnung festlegen, dass der gemäss der Natur- und Heimatschutzverordnung bestehende ganzjährige Schutz dieser Nester vor Beschädigung oder Zerstörung neu nun plötzlich ausserhalb des Brutgeschäfts nicht mehr gelten soll.

Jagegesetz NEINDer Bundesrat betreibt mit diesem Versuch, den Schutz der Schwalbennester massiv abzuschwächen, aber nur schlechtes juristisches Handwerk. Denn die Nester sind nach Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) auch als Lebensräume geschützt. Dieses Gesetz kann der Bundesrat mit seiner Verordnung nicht aushebeln. Sogar wenn die unverständliche bundesrätliche Verordnung in Kraft treten würde, können Schwalbennester über den Winter hinweg nicht einfach heruntergeschlagen werden. Es braucht dank NHG-Schutz auf jeden Fall eine Abwägung zwischen den Interessen der betreffenden Gebäudebesitzerin und jenen am Schutz der Schwalben, und wenn die Nester entfernt werden können, ist Ersatz nötig. Dieses Vorgehen hat sich bewährt. In den allermeisten Fällen wird eine für den Gebäudebesitzer und die Schwalben gute Lösung gefunden.

Weshalb der Bundesrat nun auf die Idee kommt, den Schwalbenschutz abschwächen zu wollen, ist schleierhaft. Das einzige, was er mit der neuen Jagdverordnung bewirken würde, ist eine grosse Verwirrung darüber, was nun gilt. Wir müssten in Zukunft beim Schwalbenschutz erklären, dass es zwar eine neue Jagdverordnung gibt, die den Schutz der Nester im Winter aufhebt, dass aber darüber das NHG steht, das den Schutz weiterhin garantiert. Um solchen Unsinn zu verhindern, gibt der Bundesrat selber die Anleitung: Wenn das Volk zum Jagdgesetz NEIN sagt, wird auch die schlechte Revision der Jagdverordnung hinfällig.

Viele weitere geschützte Arten könnten reguliert werden

Im Verordnungsentwurf wird zudem betont, dass der Bundesrat «nur» Höckerschwan, Steinbock und Wolf auf die Liste der stark vereinfacht «auf Vorrat» regulierbaren Arten setzt. Das soll wohl davon ablenken, dass der Bundesrat in Zukunft jederzeit am Volk vorbei andere geschützte Tiere für Regulierungsabschüsse durch die Kantone freigeben kann. Wer die Texte genau liest, wird daher nicht beruhigt, im Gegenteil. Alle Sätze lauten ähnlich, etwa: «Der Bundesrat respektiert insbesondere den Entscheid des Parlaments, weder Luchs, Biber, Gänsesäger noch Graureiher im Artikel 7a Absatz 1 des Jagdgesetzes aufzulisten.» Das heisst nichts anderes, als dass der Bundesrat die Arten auflisten wird, sobald das Parlament anders beschliesst – er kann gar nicht anders. Die gleichzeitigen Beteuerungen, dass es bei Höckerschwan, Wolf und Steinbock bleibe, sind clever formuliert und tönen vordergründig gut, sind aber bei genauem Hinsehen weitgehend wertlos. Nach einer Annahme des «Abschussgesetzes» stehen die Mehrheiten im Parlament schon bereit, um den Bundesrat zu verpflichten, die genannten geschützten Arten per Motion auf die Regulierungsliste zu setzen.

Der Entwurf für die Jagdverordnung enthält durchaus auch ein paar Verbesserungen wie die Einschränkung der Bleimunition – ähnlich wie das Jagdgesetz mit den Wildtierkorridoren. Doch nur ein NEIN am 27. September gibt die Möglichkeit für eine bessere Revision von Gesetz und Verordnung, die solche Punkte aufnimmt, aber nicht mit einem massiven Abbau des Naturschutzes in der Schweiz verbunden ist.

Juni 2020