Windparkprojekt Grenchenberg: Ein Fall für das Verwaltungsgericht

 

Die Auseinandersetzung um den Windpark Grenchenberg geht weiter. BirdLife Schweiz und der VVS/BirdLife Solothurn erachten den geplanten Windpark wegen der Beeinträchtigung von Natur und Landschaft als nicht bewilligungsfähig. Sie ziehen deshalb einen neuen Entscheid des Regierungsrates an das Verwaltungsgericht weiter.

Der Regierungsrat des Kantons Solothurn hat vor einigen Wochen eine Beschwerde gegen das WIndpark-Projekt Grenchenberg abgewiesen. Dabei wurde zum zweiten Mal genau zu Beginn der Sommerferien entschieden. Da die Rekursfrist im Kanton Solothurn nicht wie normal 30, sondern nur 10 Tage beträgt, musste BirdLife Schweiz den über 130 Seiten langen Entscheid innert kürzester Zeit durchsehen, die vielen aus unserer Sicht nicht rechtskonformen Aussagen widerlegen und den Entscheid an das Verwaltungsgericht weiterziehen.

BirdLife Schweiz steht grundsätzlich hinter der Nutzung der Windenergie, wenn dadurch keine grossen Naturwerte beeinträchtigt werden. Es ist der Sache aber nicht dienlich, wenn unvollständige Umweltverträglichkeitsberichte eingesetzt und Gerichtsurteile (wie im Fall Schwyberg) nicht beachtet werden, oder wenn gegen die gerichtliche Überprüfung von Projekten Druck gemacht wird.

August 2017