Unsere Siedlungen können mit einer naturnahen Grünraumgestaltung und einem angepassten Unterhalt vielen Tieren einen geeigneten Lebensraum bieten. Doch bergen unsere Dörfer und Städte, sowie die Infrastrukturen in der Landschaft auch einige Fallen und Hindernisse für die Tiere. Meistens können sie mit einfachen Massnahmen behoben werden.
Transparente oder spiegelnde Glasflächen, Schwimmbecken, Lichtschächte, Kellertreppen, Kamine, Mauern und Zäune sind einige der Fallen und Hindernisse, die wir den Tieren meist ungewollt in den Lebensraum stellen. Wir zeigen auf, wie diese Fallen entschärft werden können.
Kollisionen an Glasflächen
Kamin
Für Vögel und Fledermäuse kann der Kamin zur Falle werden. Kaminhüte oder fachmännisch angebrachte Gitter schaffen Abhilfe.
Ernteschutznetze / Rebnetze
Lichtverschmutzung
Übermässige nächtliche Beleuchtung bringt Zugvögel von ihrem Kurs ab, entzieht Insekten zu Millionen aus ihrem natürlichen Habitat und beeinträchtigt den Lebensraum von nachtaktiven Arten.
- Broschüre "Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht" (PDF)
- Flyer "Für eine naturfreundliche Beleuchtung von Haus, Hof und Garten" von BirdLife Aargau (PDF)
Brutplätze an Gebäuden / bei Gebäuderenovationen
Gebäude bieten einigen Tierarten gute Brutplätze. Mauersegler brüten in Öffnungen unter den Ziegeln, Fledermäuse haben ihre Kolonien im Dachstock und Mehlschwalben bauen ihre Nester unter dem Vordach. Renovationen müssen gemäss Gesetz ausserhalb der Brutzeit durchgeführt werden und es ist darauf zu achten, dass die Öffnungen zu den Brutplätze bestehen bleiben oder geeigneter Ersatz, z. B. in Form von Nisthilfen, angeboten wird.
Bei Anwesenheit von Tieren am/im Haus im Vorfeld einer Renovation: einen Spezialisten der Tiergruppe bzw. die lokale BirdLife-Sektion kontaktieren!
- Nesterschutz und rechtliche Situation
- Entenbruten auf Flachdächern und Balkonen (PDF)
- Spechtschäden an Hausfassaden (PDF)
- Seite zu den Nisthilfen
- Seite der Stiftung Fledermausschutz
Unterhalt von Gärten und Böschungen
Ein angepasster Unterhalt der Gärten und der Böschungen entlang von Verkehrsinfrastruktur verhindert, dass die dort lebenden Tiere zu Schaden kommen.
Gartenunterhalt:
- Möglichst auf Mähroboter verzichten oder diese zumindest nachts abschalten
- Vor dem Schnitt von hohem Gras auf die Anwesenheit von Tieren kontrollieren
- Bereiche mit hohem Gras als Rückzug im Garten stehen lassen
Böschungen:
- Böschungen erst ab August/September schneiden
- Schnitthöhe 10 cm über Boden
- 20% der Fläche abwechslungsweise als Überwinterungsräume stehen lassen
- Gras vor Ort trocknen und dann abführen
- kein Mulchen oder Absaugen
Allgemein:
- Hecken- und Baumschnitt ausserhalb der Brutzeit
- Baumfällen ausserhalb der Brutzeit, bei Höhlenbäumen auf überwinternde Fledermäuse kontrollieren
- Keine Pestizide
Dolen
Besonders Amphibien, aber auch andere Kleintiere, fallen in Dolen und verenden spätestens in der nächsten Kläranlage.
Lösungen:
- Als Austiegshilfe Lochblech schräg in der Dole anbringen
Weitere Informationen und Materialien
- BirdLife-Praxishilfe "Tierfallen in Haus, Garten und Landschaft vermeiden"
- Weitere Materialien zur naturfreundlichen Garten- und Umgebungsgestaltung
Bilder: BirdLife Schweiz





