Unabhängige Überprüfung der Schutzverordnung zum Hagneckdelta

Medienmitteilung von BirdLife Schweiz vom 29.06.2026

Die aufliegende Schutzverordnung für das Hagneckdelta entspricht nicht der geltenden Gesetzgebung. BirdLife Schweiz lässt daher die Schutzverordnung durch das Verwaltungsgericht in zwei Punkten überprüfen.

Das Aaredelta bei Hagneck BE ist ein für die Natur und insbesondere für die Vogelwelt sehr wichtiges Gebiet. Es enthält Flachmoore und Auen von nationaler Bedeutung und  ist ein Wasser- und Zugvogelreservat von nationaler Bedeutung. Unsere Vorfahren haben den grossen Wert des Gebiets erkannt und es deshalb bereits 1954 unter kantonalen Schutz gestellt. Das war eine Pionierleistung zu einer Zeit, als es das Schweizer Natur- und Heimatschutzgesetz und weitere gesetzliche Grundlagen noch nicht einmal gab.

Seither hat die Bedrohung der Natur in der Schweiz stark zugenommen. Volk und Parlament haben deshalb weitere Gesetze und Verfassungsartikel zum Schutz der Natur beschlossen, z. B. die Rothenthurm-Initiative, welche die Moore in der Schweiz besser schützt. Seit über 30 Jahren müsste der Kanton Bern das Hagneckdelta aufgrund dieser demokratischen Entscheide besser schützen. Politik und Behörden haben hier während vielen Jahren den klaren Volkswillen nicht umgesetzt.

Nun wurde endlich eine neue Schutzverordnung für das Aaredelta im Bielersee, das "Hagneckdelta", erlassen. Jedoch entspricht diese Schutzverordnung nicht den geltenden Gesetzen und Verordnungen. Obwohl Badeplätze in einer Aue von nationaler Bedeutung nicht zulässig sind, wurden gleich zwei Badeplätze verfügt, einer davon im zentralen Bereich des Schutzgebiets. Und für die Sommerszeit wurde ein zu kleiner Schutzperimeter für die Wasser- und Zugvögel auf dem See erlassen – entgegen dem vom Kanton in Auftrag gegebenen wissenschaftlichen Gutachten.

Der zentral gelegene Badeplatz und die Verkleinerung des Perimeters im Sommer sollen darauf geprüft werden, ob sie dem geltenden Recht entsprechen. Eine Beschwerde von BirdLife Schweiz, nur zu diesen beiden Punkten, ermöglicht eine unabhängige Überprüfung durch das Verwaltungsgericht. Dieses wird beurteilen, ob die Schutzverordnung den Gesetzen entspricht. Das ist ein normaler Vorgang in einem Rechtsstaat.

Die unabhängige Überprüfung durch das kantonale Verwaltungsgericht soll einen rechtskonformen Schutz des wertvollen Naturgebiets ermöglichen. Damit in den Kinderstuben seltener Brutvögel und im Rastgebiet erschöpfter Zugvögel Ruhe einkehren kann. Schutzgebiete am Bielersee machen nur einen kleinen Teil der Fläche aus, der Rest des Sees und der Ufer sind wertvolle Erholungsräume für die Menschen.

Steckbrief Verbandsbeschwerderecht
Mit dem Verbandsbeschwerderecht kann einzig erreicht werden, dass die geltenden Gesetze eingehalten werden. Eine Beschwerde bewirkt, dass ein Gericht besonders heikle Projekte mit Eingriffen in die Natur auf ihre Rechtmässigkeit prüfen kann. Den Entscheid fällt immer das Gericht. Weist es eine Beschwerde ab, müssen die Verbände für die Verfahrenskosten aufkommen. Die vom Bundesrat bestimmten Organisationen müssen über den sorgfältigen Gebrauch des Beschwerderechts jährlich Rechenschaft ablegen. Das Verbandsbeschwerderecht besteht seit 1967 und wurde 2007 umfassend revidiert. 2008 hat es das Schweizer Volk mit 66% der Stimmen in allen Kantonen bestätigt. Dank dem Beschwerderecht gerettet: Aletschgebiet, Bolle di Magadino, Rebberge im Lavaux etc.

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Bilder

Das Aaredelta bei Hagneck BE ist ein für die Natur und insbesondere für die Vogelwelt sehr wichtiges Gebiet.

Foto: Christa Glauser, BirdLife Schweiz

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Auskünfte

Raffael Ayé, Geschäftsführer, raffael.aye@birdlife.ch, Tel. 076 308 66 84