Die vom Kanton Graubünden verfügte Tötung des gesamten Nationalparkrudels, die per 1. November möglich ist, lässt jegliches Augenmass vermissen. Der rechtliche Spielraum wird mehr als ausgereizt, ohne dass Alternativen geprüft oder der Forschungsbedarf und die natürliche Entwicklung im Nationalpark berücksichtigt wurden. Die Naturschutzorganisationen appellieren an Bund und Kanton, ihre wissenschaftliche, ethische und politische Verantwortung im Umfeld des Nationalparks wahrzunehmen und gemeinsam verhältnismässige Lösungen zu suchen.