Stromgesetz: BirdLife fordert vernünftige und gesetzeskonforme Umsetzung

Position von BirdLife Schweiz – April 2024

Das Stromgesetz (vormals Mantelerlass) wurde in der Herbstsession 2023 vom Parlament verabschiedet. Am 9. Juni gelangt es zur Volksabstimmung. In der Parlamentsdebatte hatte sich BirdLife Schweiz kritisch, aber konstruktiv eingebracht und gemeinsam mit den Partnern in der Umweltallianz die schlimmsten Verschlechterungen verhindern können. Zudem ist es keineswegs sicher, dass das Parlament nach einer allfälligen Ablehnung im Referendum eine bessere Vorlage beschliessen würde. BirdLife trägt konsequenterweise das Stromgesetz als Kompromiss mit.

Das Stromgesetz bringt dringend nötige Fortschritte beim Ausbau der erneuerbaren Energien – insbesondere der Photovoltaik auf Gebäuden und Anlagen – sowie bei der Stromeffizienz. Die Folgen für Natur und Landschaft wären bei einer schlechten Umsetzung gravierend. Das Parlament hat jedoch wichtige Versprechen zugunsten der Bio­diversität rechtsverbindlich in den sogenannten «Materialien» protokolliert. Diese Materialien müssen von Behörden und Gerichten berücksichtigt werden, wenn sie Richtpläne oder Energieanlagen beurteilen. BirdLife wird eine vernünftige Umsetzung mit Rücksicht auf die Biodiversität einfordern.

 

«BirdLife trägt konsequenterweise das Stromgesetz als Kompromiss mit.»

 

Zu den Versprechungen, die in den Materialien festgehalten sind, gehören mehrere wichtige Punkte, insbesondere betreffend Restwasserstrecken in Auen und betreffend der Ausscheidung der Eignungsgebiete für Solar- und Windenergie in der Richtplanung. Es ist bedenklich, dass Restwasserstrecken in Auen von nationaler Bedeutung in Betracht gezogen werden, denn diese Auen sind Juwelen und heute nur noch in geringer Ausdehnung erhalten. In den Materialien wurde aber festgehalten, dass die Schutzziele weiterhin gelten und nur in Ausnahmefällen eine Bewilligung erteilt wird. Die negativen Auswirkungen dieses Artikels werden somit eingeschränkt.

In Bezug auf die Eignungsgebiete für Solar- und Windenergie wurde festgehalten, dass diese auf einer «aussagekräftigen und stufengerechten» Interessenabwägung fussen müssen. Es wurde protokolliert, dass hierfür hinreichende Grundlagen vorausgesetzt werden und die Kantone auch Erhebungen von Grundlagen bzw. Daten durchführen müssen. Es müssen explizit auch die Lebensräume von gefährdeten Arten berücksichtigt werden. Damit werden höhere Anforderungen an die Richtplanung festgelegt als bisher. Und die frühzeitige Berücksichtigung der Biodiversität in der Planung ist eine Voraussetzung dafür, dass Biodiversität und Klimaschutz gemeinsam angegangen werden.

Das Stromgesetz bringt also tatsächlich weitere Risiken für die in der Schweiz bereits stark gefährdete Biodiversität. Mit einer guten Verordnung können die Risiken für die Biodiversität jedoch auf ein Minimum reduziert werden. Und das Gesetz bringt wichtige Fortschritte im Klimaschutz – deshalb trägt BirdLife diesen Kompromiss mit. Unsere Energie richten wir auf eine gesetzeskonforme und vernünftige Umsetzung. Die Vernehmlassung zu den Verordnungen hat bereits begonnen.

Raffael Ayé