Das Bundesgericht hat in einem Verbandsbeschwerdefall von BirdLife Schweiz entschieden, dass Abschüsse von Graureihern und Gänsesägern von den Kantonen nur noch getätigt werden können, wenn klar begründete Bewilligungen erlassen und veröffentlicht wurden, gegen die nötigenfalls Beschwerden möglich sind. Das ist ein ganz wichtiger Schritt im effektiven Schutz der geschützten Arten in unserem Land, welcher immer mehr ausgehöhlt wurde.