Projekt Windanlagen Schwyberg: Naturschutzorganisationen ermöglichen Überprüfung durch das Bundesgericht

Die Naturschutzorganisationen Mountain Wilderness, Pro Natura, Stiftung Landschaftsschutz Schweiz und Schweizer Vogelschutz SVS/BirdLife Schweiz haben die Erwägungen des Kantonsgerichts zu ihrem Rekurs gegen Windanlagen auf dem Schwyberg zur Kenntnis genommen. Sie sind der Meinung, dass die kantonalen Richter die grossen Natur- und Landschaftswerte am Schwyberg nicht richtig erkannt haben. Deshalb haben sie sich entschlossen, den Fall ans Bundesgericht weiterzuziehen.

Die Freiburger Voralpen und die Region des Schwybergs haben einen ganz besonderen Wert. Die projektierten Windanlagen würden einerseits die Landschaft zerstören, andererseits liegen sie mitten in einem Vogelzug-Korridor. Das Projekt gefährdet zudem die Bestände von bedrohten und gefährdeten Vogelarten, die im Gebiet brüten. Einige der Windanlagen würden Vögel in einem Flachmoor von nationaler Bedeutung beeinträchtigen.

Schweizer Vogelschutz SVS/BirdLife Schweiz*, die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, Pro Natura und  Mountain Wilderness engagieren sich dafür, dass die geltenden Gesetze eingehalten und die betroffenen Arten, Landschaften und Biotope geschont werden. «Die Produktion erneuerbarer Energien darf keine wertvollen Naturgebiete und gefährdete Arten bedrohen» betonen die Vertreter der NGOs. Sie haben beschlossen, den Fall an das Bundesgericht weiterzuziehen. Der Bau des Windparks auf dem Schwyberg würde die Türe öffnen für weitere Projekte mit gravierenden negativen Auswirkungen auf Landschaft und Biodiversität.

Die Organisationen erinnern daran, dass sie den Rechtsweg nur in Fällen beschreiten, welche der Gesetzgebung bezüglich Natur und Landschaft klar widersprechen. Das betrifft nur einen kleinen Teil der geplanten Windanlagen. Die Organisationen betonen, dass vor allem das riesige Potenzial für die Nutzung der Windkraft an wenig problematischen Orten genutzt werden soll. Zudem ermöglicht die Stromeffizienz Einsparungen von 19,2 TWh, was 600-mal der vorgesehenen Produktion am Schwyberg entspricht.

* Der Weiterzug ans Bundesgericht wird auch unterstützt vom Cercle ornithologique de Fribourg und von Nos Oiseaux.
  


Für weitere Informationen

  • François Turrian, directeur romand ASPO/BirdLife Suisse, Tel. 079 318 77 75
  • Roman Hapka, directeur suppléant Fondation pour la Protection et l'aménagement du paysage FP, Tel. 079 601 76 64
  • Michael Casanova, Projektleiter Gewässerschutz und Energiepolitik Pro Natura, michael.casanova@pronatura.ch, Tel. 061 317 92 29

 


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